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Familienbuch

Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem daheim aufbewahrten Stammbuch der Familie. Es handelt sich um eine beim Standesamt geführte Registerkarte, in der alle wichtigen Daten der Familie bezogen auf die Ehegatten, deren Eltern und Kinder zusammengefasst beurkundet waren. Das am 1. Januar 1958 eingeführte Familienbuch wurde am 31. Dezember 2008 abgeschafft.

Die bestehenden Familienbücher, welche bisher bei Umzug der Ehegatten an das Standesamt des neuen Wohnsitzes weitergeleitet wurden, wurden bis spätestens 31. Dezember 2013 an das Standesamt der Eheschließung zurückgesandt und verbleiben künftig dort. Sie werden als Eheregister fortgeführt und sind die Grundlage für die Ausstellung von Eheurkunden.

Auf Antrag wurden auch Familienbücher angelegt, wenn die Eheschließung im Ausland war (eine große Gruppe der Antragsberechtigten war dabei die Gruppe der Spätaussiedler). Diese Familienbücher verbleiben bei dem Standesamt, welches wegen des Wohnsitzes der Ehegatten am 24. Februar 2007 für die Führung des Familienbuches zuständig war. In diesen Familienbüchern sind oft auch die im Ausland geborenen Kinder beurkundet. Da deren Namensführung aufgrund hier erfolgter Namensveränderungen oft von der ausländischen Geburtsurkunde abweicht, ist dieses Familienbuch für diesen Personenkreis weiterhin sehr wichtig. Beglaubigte Abschriften im Rang einer Personenstandsurkunde (wie Geburts- oder Eheurkunde) sind daraus zwar nicht mehr möglich. Auf Wunsch können aber Abschriften als „öffentliche Urkunde“  ausgestellt werden.