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Bürgerservice A-Z

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Fahrzeuge abmelden

Tipp

Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.

Tipp

Achtung! Bei ausreichend Personalkapazität werden zwischen 7 Uhr und 7.30 Uhr weitere tagesaktuelle Termine angeboten, welche ausschließlich online oder am Terminal direkt in der Zulassungsstelle gebucht werden können.

Sie können ihr Fahrzeug online abmelden oder einen Termin in der KfZ-Zulassungsstelle buchen. Egal welchen Weg Sie wählen, auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um den Vorgang und die notwendigen Unterlagen.

Online KfZ-Abmeldung - Hier klicken, wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden wollenOnline KfZ-Abmeldung - Hier klicken, wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden wollen

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen wurden, besteht die Möglichkeit, diese online außer Betrieb zu setzen, ohne dass der Halter zur Zulassungsstelle kommen muss. Hierfür werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Stempelplaketten des Kennzeichens mit Sicherheitscodes

Fahrzeug vor Ort abmelden

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihr KfZ vor Ort umschreiben lassen. Hierzu buchen Sie bitte einen Termin bei der KfZ-Zulassungsstelle.

 

Fahrzeug stilllegen / außer Betrieb setzen

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen

Bitte beachten Sie: Bei endgültiger Abmeldung von Personenkraftwagen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Verwertungsnachweis (bei anerkannten Annahmestellen oder anerkannten Verwertungsbetrieben erhältlich) oder
  • Erklärung (bei der Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt.
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II).

Sollte Ihr Fahrzeug durch den Vollzugsdienst entstempelt worden sein, reicht zur Außerbetriebsetzung die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I.


Siegelplaketten auf Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle entfernt werden. Sollten die Siegelplaketten bereits vor Aufforderung entfernt worden sein, ist eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung der Person erforderlich, die die Siegelplaketten entfernt hat.