Fahrerqualifizierungsnachweis Ersatzausstellung
Voraussetzungen/Unterlagen bei Ersatzausstellung (Beschädigung/Diebstahl/Verlust)
- Antrag auf Ersatzausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
- persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle
- Personalausweis
- Amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz
- Arbeitsgenehmigung-EU bzw. Aufenthaltstitel, der erkennen lässt, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien)
- gültiger Führerschein in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist (C, CE/D, DE)
- beschädigter Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei
- Gegebenenfalls die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Gebühren
- bei Beschädigung 35,00 Euro; bei zusätzlichem Express 41,40 Euro
- bei Diebstahl/Verlust 39,40 Euro; bei zusätzlichem Express 45,80 Euro, zuzüglich gegebenenfalls 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung