Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Fahrerqualifizierungsnachweis Ersatzausstellung

Voraussetzungen/Unterlagen bei Ersatzausstellung (Beschädigung/Diebstahl/Verlust)

  • Antrag auf Ersatzausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle 
  • Personalausweis
  • Amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz
  • Arbeitsgenehmigung-EU bzw. Aufenthaltstitel, der erkennen lässt, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien)
  • gültiger Führerschein in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist (C, CE/D, DE)
  • beschädigter Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei
  • Gegebenenfalls die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung 

Gebühren

  • 32,50 Euro; bei zusätzlichem Express 37,90 Euro bei Beschädigung
  • 36,90 Euro; bei zusätzlichem Express 42,30 Euro bei Diebstahl/Verlust, zuzüglich gegebenenfalls 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung