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Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit auf dem Vormarsch

Die Blauzungenkrankheit, auch unter englisch „Bluetongue Virus“ (BTV oder nur BT) bekannt, ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die alle Wiederkäuer und Kameliden betreffen kann. Die Krankheit äußert sich unter andrem durch Fieber, Apathie, typische Schleimhautveränderungen, verminderte Futter- und Wasseraufnahme, Lahmheit und Ödembildung. Auch Todesfälle kommen regelmäßig vor. Das Virus wird durch Gnitzen (Stechmücken der Gattung Culicoides) übertragen, weshalb die Krankheit vermehrt in den Sommermonaten auftritt.

Es existieren verschiedene Serotypen. Bisherige Ausbrüche wurden vor allem durch die Serotypen BTV-4 und BTV-8 verursacht. Seit Herbst 2023 ist der neue Serotyp BTV-3 im Umlauf, der im August 2024 auch Tierbestände in Baden-Württemberg erreicht hat. Dieser Serotyp führt insbesondere bei Schafen zu sehr schwerwiegenden Verläufen mit bis zu 25% an Verlusten. Es wird eine Schutzimpfung gegen alle drei Serotypen empfohlen, jedoch besonders gegen Serotyp 3. Diese Impfung schützt zwar nicht immer gegen eine Infektion, kann aber zuverlässig schweren Erkrankungsverläufen vorbeugen.

Da bei einem Ausbruch in einem Bestand ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet werden muss, ist somit nicht nur das gesamte Land Baden-Württemberg zum Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt worden, sondern mit Ausnahme von Bayern, das gesamte Bundesgebiet. Dieses Gebiet besteht für mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus. In dieser Zeit sind besondere Verbringungsregeln für betroffene Tierarten aus den Restriktionsgebieten in freie Gebiete zu beachten. Im Moment betrifft dies somit für nationale Verbringungen nur eine Verbringung nach Bayern (Näheres zur Verbringung siehe Webseite des MLR).

Wichtig ist, dass erkrankte Tiere behandelt werden müssen, auch wenn oft nur eine Verbesserung der Symptome erreicht werden kann. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, muss bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Heilbronn informiert werden.