Bienenhaltung
Im Stadtkreis Heilbronn wird bislang nur eine geringe Anzahl an Bienenvölkern zu Hobbyzwecken gehalten. Mit Beginn der Haltung muss der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamts der Standort der Bienen mitgeteilt werden. Dies erfolgt über den sogenannten Tierhalterantrag und ist für den Halter kostenlos.
Da Bienen lebensmittelliefernde Tiere darstellen, dürfen nur bestimmte Tierarzneimittel angewendet werden. Apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel, die beispielsweise zur Bekämpfung der Varroamilbe eingesetzt werden, dürfen nur in Deutschland über eine Apotheke oder von einem Tierarzt bezogen werden. Die Herkunft dieser Tierarzneimittel muss anhand von Nachweisen wie Rezepten, Rechnungen oder tierärztlichen Nachweisen nachvollziehbar sein. Außerdem muss der Bienenhalter die Anwendungen selbst dokumentieren und zur Einsicht durch die Behörde fünf Jahre lang bereithalten.
Downloads
- Registrierantrag Landtiere(pdf 88 KB)
Links
- Merkblatt für Bienenhalter zu Arzneimitteln (PDF-Datei vom Regierungspräsidium Tübingen)
- Varroabehandlungskonzept der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim
- Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrutz der Bienen in Deutschland (PDF-Datei vom Bundeministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Bienenproben - Hinweise zur Einsendung (PDF-Datei, u.a. vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg)
- Ein neuer Bienenschädling im Anflug - Die Asiatische Hornisse (PDF-Datei, u.a. vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg)
- Kleiner Beutenkäfer (PDF-Datei vom Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf)
- Tierseucheninformationssystem (TSIS) Wandern mit Bienen - Information über Sperrbezirke wegen Faulbrut)
- Bienenseuchenverordnung