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Bienenhaltung

Im Stadtkreis Heilbronn wird bislang nur eine geringe Anzahl an Bienenvölkern zu Hobbyzwecken gehalten. Mit Beginn der Haltung muss der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamts der Standort der Bienen mitgeteilt werden. Dies erfolgt über den sogenannten Tierhalterantrag und ist für den Halter kostenlos.

Da Bienen lebensmittelliefernde Tiere darstellen, dürfen nur bestimmte Tierarzneimittel angewendet werden. Apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel, die beispielsweise zur Bekämpfung der Varroamilbe eingesetzt werden, dürfen nur in Deutschland über eine Apotheke oder von einem Tierarzt bezogen werden. Die Herkunft dieser Tierarzneimittel muss anhand von Nachweisen wie Rezepten, Rechnungen oder tierärztlichen Nachweisen nachvollziehbar sein. Außerdem muss der Bienenhalter die Anwendungen selbst dokumentieren und zur Einsicht durch die Behörde fünf Jahre lang bereithalten.

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