Bewachungsgewerbe
Bewachungserlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung
Jeder, der selbstständig gewerbsmäßig Bewachungsaufgaben wie Objekt- und Personenschutz ausüben will, braucht eine Bewachungserlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung.
Sachkundeprüfung (ausgestellt von der IHK)
Eine Sachkundeprüfung benötigt jeder, der im Angestelltenverhältnis folgende Bewachungsaufgaben ausübt:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Asyleinrichtungen etc. in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Unterrichtungsnachweis (ausgestellt von der IHK)
Jeder, der im Angestelltenverhältnis Bewachungsaufgaben ausübt (außer den obengenannten sachkundeprüfungspflichtigen Tätigkeiten) benötigt einen Unterrichtungsnachweis.
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Der Gewerbetreibende muss jede Wachperson, die er beschäftigen will, vor der Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben bei der zuständigen Behörde zur Zuverlässigkeitsprüfung melden.