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Außenbewirtschaftung

Tipp

Die Gestaltungsrichtlinien der Stadt Heilbronn werden derzeit aktualisiert. Sie sollen im ersten Quartal 2025 vom Gemeinderat beschlossen werden.

Werden neben der Bewirtung in der Gaststätte auch im freien Tische und Stühle für die Gäste aufgestellt, bedarf es für die Außenbewirtschaftung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis. Dem Antrag sollte ein Plan beigefügt sein, aus dem die Fläche für die Außenbewirtschaftung ersichtlich ist.

Bei Nutzung einer öffentlichen Fläche (z.B. Gehwegsfläche, Fußgängerzone) ist daneben eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßenwesen erforderlich. Handelt es sich um eine private Fläche und ist der Antragsteller nicht zugleich der Grundstückseigentümer, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Verpächters beizulegen.

Für Außenbewirtschaftungen in Heilbronn sind folgende zeitliche Beschränkungen (Sperrzeit) maßgebend:

Heilbronner Altstadt
Die Sperrzeit beginnt sonntags bis donnerstags um 23.00 Uhr und freitags und samstags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen um 24.00 Uhr, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Festsetzung besteht.
Die Sperrzeiten sind durch eine Rechtsverordnung der Stadt Heilbronn vom 15. April 2002 geregelt. Die Heilbronner Altstadt wird durch die Straßen Allee, Rollwagstraße, Am Wollhaus, Obere und Untere Neckarstraße, Mannheimer Straße und Weinsberger Straße umgrenzt.

Übriges Stadtgebiet
Hier werden mit Erteilung der Gaststättenerlaubnis Einzelfallregelungen in Form von Auflagen / Betriebszeitbeschränkungen je nach den örtlichen Verhältnissen getroffen.

Downloads

Die Stadt Heilbronn will den Inhabern von Sondernutzungsflächen für Außenbewirtschaftungen ermöglichen, die jeweils gültigen Vorschriften zum Infektionsschutz beim Betrieb ihrer Außengastronomie einzuhalten und trotzdem möglichst die bisherige Anzahl von Tischen in der Außengastronomie beizubehalten. Die Zahl der bisher im Außenbereich bewirteten Gäste kann im Falle einer erweiterten Außenbewirtschaftungsfläche nur erhöht werden,  wenn Infektionsschutz gewährleistet ist und die Lärmbeeinträchtigung für die Nachbarn nicht zunimmt.

Dazu hat der Gemeinderat beschlossen, auf Antrag der Betreiber beim Amt für Straßenwesen die bestehenden Sondernutzungsflächen möglichst kurzfristig zu erweitern. Dazu ist folgendes zu beachten:

  1. Inhaber einer bestehenden Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtschaftung beantragen einen zusätzlichen Flächenbedarf schriftlich oder per E-Mail an sondernutzung@heilbronn.de beim Amt für Straßenwesen. Eine Handskizze mit der Lage der Wunschfläche ist mitzusenden.
  2. Für die temporäre Genehmigung einer neuen Sondernutzungserlaubnis ist das digitale Antragsformular zu nutzen. Der unterschriebene Ausdruck mit den notwendigen Anlagen ist schriftlich oder per E-Mail an sondernutzung@heilbronn.de dem Amt für Straßenwesen zuzustellen.

Inhaber nebeneinanderliegender Flächen für die Außenbewirtschaftung können auch einen bereits miteinander abgestimmten, gemeinsamen Erweiterungswunsch beantragen.

Das Online-Antragsformular finden Sie hier.

Merkblatt Gastronomie fzru Verfahrensweise für zusätzliche Sondernutzungen wegen Corona

Ergänzung Gestaltungsrichtlinien aufgrund von Corona