Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht mehr weit entfernt
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine ansteckende Tierseuche, an der Haus- und Wildschweine erkranken und sterben können. Die Sterblichkeit der infizierten Schweine ist sehr hoch. Menschen und andere Tiere können nicht an ASP erkranken. Erreger der ASP ist ein Virus, welches sowohl von Tier zu Tier übertragen werden kann als auch über Vektoren wie z.B. kontaminierte Kleidung, Geräte, Jagdtrophäen und Speisen aus nicht durcherhitzten, infizierten Schweinefleischerzeugnissen. Ein achtlos weggewordenes kontaminiertes Salamibrötchen, das von einem Wildschwein gefressen wird, kann somit leicht den Eintrag der Seuche in eine zuvor freie Wildschweinepopulation verursachen.
Besonders problematisch ist, dass der Erreger der ASP sehr widerstandsfähig ist und daher sehr lange in der Umwelt infektiös bleibt. Trotz laufender Bemühungen ist bislang kein Impfstoff gegen die ASP verfügbar.
Über mehrere Jahre breitete sich die ASP von Osten her Richtung Deutschland aus. Seit September 2020 tritt die ASP auch in Deutschland auf. Hierbei blieben die Ausbrüche bei Wild- und Hausschweinen lange auf nordöstliche Regionen in Brandenburg und Sachsen beschränkt. Im Mai 2022 gab es einen einzelnen Ausbruch in einem Hausschweinebestand in Emmendingen in Baden-Württemberg. Abgesehen von diesem, ist Süddeutschland lange verschont geblieben. Mitte Juni 2024 wurde jedoch in Hessen erstmals das ASP-Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. Von dort aus breitete sich die Seuche schnell über ein größeres Gebiet aus, sodass mittlerweile neben mehreren hessischen Landkreisen auch Gebiete in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von der ASP bei Wildschweinen betroffen sind. In Hessen und Rheinland-Pfalz ist die ASP mittlerweile (Stand September 2024) auch in insgesamt mindestens neun Hausschweinebetrieben nachgewiesen worden.
Um Ausbruchsorte beim Wildschwein wird eine sogenannte Sperrzone II und außen um diese herum eine Sperrzone I eingerichtet. Bei Ausbrüchen beim Hausschwein wird zusätzlich noch eine Sperrzone III eingerichtet. In diesen Zonen gelten unterschiedliche Maßnahmen in Bezug auf Haus- und Wildschweine.
Um einem Ausbruch vorzubeugen, ist besonders auf Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Diese betreffen neben Schweinehaltern auch z.B. Jäger.