Abmeldung bei Wegzug
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Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn im Inland keine neue Wohnung bezogen wird, das heißt bei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen und bei Wegzug ins Ausland.
Zuständig für die Abmeldung sind generell die Bürgerämter in allen Stadtteilen und das Zentrale Bürgeramt im Heilbronner Rathaus.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich und muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Bitte geben Sie bei Wegzug ins Ausland Ihre vollständige neue Anschrift an.
Voraussetzungen/Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass von allen umziehenden Personen
Sie können sich bei der Abgabe des Meldescheines (PDF-Datei) auch von einer geeigneten Person vertreten lassen. Bitte geben Sie dieser Person zusätzlich zum ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch schriftlich abmelden.
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