Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Explosive Stoffe können das Leben und die Gesundheit gefährden und zu schlimmen Verletzungen führen. Dazu zählen auch Silvesterkracher und Feuerwerke für besondere Anlässe. Für das Abbrennen bzw. Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen ist daher eine Erlaubnis bzw. Anzeige notwendig. Ausnahmen hierzu gibt es lediglich bei relativ ungefährlichen pyrotechnischen Gegenständen wie Tischfeuerwerken oder beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester.
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. VO zum Sprengstoffgesetz (PDF-Datei, externer Link)
- Antrag eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz zu Umgang, Verkehr, Verbringen von Sprengstoffen (PDF-Datei, externer Link)