Elektrogroßgeräte
Entsorgungswege:
- Recyclinghof Plus (Container für Elektrogroßgeräte)
- Sperrmüll
- Rückgabe beim Händler (s. unten)
Es besteht aber auch die Möglichkeit ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten zu nutzen.
Hierbei gelten folgende Regeln:
1. Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
- Verpflichtung beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurückzunehmen (1:1 Rücknahme)
- Altgeräte unter 25 Zentimeter in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurückzunehmen. Die Rücknahme ist nicht an einen Kauf eines Neugerätes geknüpft (0:1 Rücknahme)
2. Bei einem Versandhandel bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers.
- Ob die Altgeräte an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.