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Zuschuss zu Deutschland-Ticket: Anträge können gestellt werden
Verändertes Angebot für Leistungsberechtigte
Ab Januar 2024 unterstützt die Stadt Heilbronn Leistungsberechtigte beim Kauf eines Deutschland-Tickets mit einem Zuschuss von zehn Euro im Monat. Das bisherige Gutscheinverfahren beim regionalen Flexi-Ticket wird umgestellt auf ein Aboverfahren beim Deutschland-Ticket. Interessenten müssen sich zuerst ein Deutschlandticket zum derzeitigen Preis von 49 Euro im Monat kaufen. Damit können sie deutschlandweit Züge und Busse im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen.
Wer hierfür den städtischen Zuschuss beantragen will, muss den Kauf eines Deutschland-Tickets und Dokumente seiner Leistungsberechtigung bei einem Bürgeramt der Stadt Heilbronn nachweisen. Nach positiver Prüfung werden die zehn Euro dann jeweils rückwirkend zum Vormonat auf ein angegebenes Konto überwiesen. Ein Zuschuss ist erst ab dem Monat der Antragstellung möglich. Er kann in den Bürgerämtern oder online unter www.heilbronn.de/zuschuss-deutschlandticket beantragt werden.
Anspruch auf den Zuschuss haben erwachsene Personen, die von der Stadt Heilbronn oder dem Jobcenter der Stadt Leistungen nach dem
• SGB II (Bürgergeld)
• SGB XII (Sozialhilfe)
• Wohngeldgesetz oder
• Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten und mit Hauptwohnung in Heilbronn gemeldet sind.
Vorzulegende Unterlagen sind:
• aktueller Leistungsbescheid oder eine Bescheinigung über die Leistungsgewährung
• Pass oder Ausweis
• Bankverbindung
• Deutschlandticket (Smartphone bei Handyticket, bei Chipkarten muss zusätzlich ein Kontoauszug mit der aktuellsten Abbuchung des Tickets vorgelegt werden)
Das Abo für das Deutschland-Ticket zum derzeitigen Preis von 49 Euro kann am besten per App bei den Stadtwerken Heilbronn bestellt werden. Infos unter www.stadtwerke-heilbronn.de – Stichwort Deutschlandticket. Auch in den Vorverkaufsstellen der Stadtwerke kann das Ticket bestellt werden.
Wenn Leistungsberechtigte, die den Zuschuss erhalten, ein Deutschland-Ticket wieder kündigen oder der Leistungsbezug beendet wird, muss dies dem Bürgeramt umgehend mitgeteilt werden.