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Zukunftssicherung der Kinderbetreuung
Gemeinderat beschließt Bedarfsplanung und Gebührenerhöhung
4.594 Kindergartenplätze für Kinder über drei Jahren standen zum Stichtag 1. März 2024 in Heilbronn insgesamt zur Verfügung und nahezu alle davon waren belegt. Auch im Kleinkindbereich unter drei Jahren bleibt die Nachfrage stabil: 891 Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie 79 Plätze in der Tagespflege sind vollständig belegt.
Der aktuelle Status der Kindertagesbetreuung sowie die Prognosen für die kommenden Jahre sind zentrale Bestandteile der aktualisierten Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025, die die Verwaltung am Donnerstag, 24. Oktober, dem Gemeinderat vorgelegt hat.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind derzeit drei städtische Neubauprojekte in den Kindergärten Badener Hof, Horkheim und Kreuzgrund in der Umsetzung. Zusätzlich ist ein weiterer zweigruppiger Kindergartenneubau in der Goppeltstraße 5 geplant, der den veralteten ehemals evangelischen Kindergarten, der zwischenzeitlich von der Stadt betrieben wird, vor Ort ersetzen soll.
Auch private Träger schaffen zusätzliche Betreuungsplätze, beispielsweise an der Josef-Schwarz-Schule, dem Waldorf-Campus, dem Bildungscampus West und auf dem IPAI-Gelände. Zudem ist in der Innenstadt eine sieben-gruppige Kita angedacht, die den Bedarf im Stadtzentrum vollständig decken könnte. Dieses Projekt befindet sich jedoch noch in einer frühen Planungsphase.
Nachfragekurve flacht erstmals seit Jahren ab
In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Heilbronn stark gestiegen. Allein in den letzten sechs Jahren wurden im Kindergartenbereich über 500 zusätzliche Plätze benötigt, davon 300 in den vergangenen drei Jahren. Nach einem kontinuierlichen Anstieg zeichnet sich nun erstmals eine Stabilisierung der Situation ab. Die geburtenstarken Jahrgänge kommen bald in die Schule, während schwächere Jahrgänge nachfolgen. Sollte sich dieser Trend bei den Geburtenzahlen fortsetzen, wird der Bedarf im Bereich der Betreuung für Kinder unter drei Jahren leicht sinken, im Kindergartenbereich mittelfristig sogar deutlich zurückgehen.
Dennoch bleibt die Lage in der Kinderbetreuung angespannt. Trotz erheblicher Anstrengungen stehen sowohl städtische als auch private Einrichtungen aufgrund der angespannten Personalsituation vor Herausforderungen. Hinzu kommen der wachsende Bedarf an Betreuungsplätzen durch den Ausbau neuer Wohngebiete und die schwer planbare Nachfrage aufgrund von Zuwanderung.
Bürgermeisterin Agnes Christner zeigt sich dennoch optimistisch und stolz auf die bisherigen Erfolge: „Wir haben die Maßnahmen, die im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 zur Erhöhung der Betreuungsplätze beschlossen wurden, größtenteils umgesetzt. Das kommt unserer aktuellen Planung zugute. Nach heutigem Stand werden wir in drei bis vier Jahren den Bedarf an Betreuungsplätzen in allen Bereichen vollständig decken können.“
Finanzielle Belastung
Die Gesamtkosten für die Kinderbetreuung in Heilbronn belaufen sich im Jahr 2024 auf etwa 84,29 Millionen Euro. Durch die geplanten zusätzlichen Maßnahmen steigen die jährlichen Kosten ab 2025 um rund 1,93 Millionen Euro. Nach Abzug von Gebühren und Landeszuweisungen bleibt für die Stadt eine finanzielle Belastung von rund 53,83 Millionen Euro jährlich.
Anpassung der Kita-Entgelte ab 2025 und 2026
Im Jahr 2019 beschloss der Gemeinderat ein neues Entgeltsystem für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, das sich an den „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge“ orientiert und auf Antrag individuell berechnet wird. Aufgrund der Corona-Krise wurde zunächst von der beschlossenen regelmäßigen Anpassung abgesehen. Nun hat der Gemeinderat wie im Vorjahr einer moderaten Erhöhung der Kitaentgelte für unter drei Jährige zugestimmt. Ziel ist es, die Differenz zwischen den derzeitigen Entgelten und den landesweit empfohlenen Richtwerten wieder zu verringern.
Zum 1. Januar 2024 betrug das Betreuungsentgelt für eine sechs Stunden Betreuung in Heilbronn 373 Euro monatlich, während der Landesrichtsatz bei 479 Euro lag – eine Differenz von 106 Euro. Für das Jahr 2025 wird ein Anstieg des Landesrichtsatzes auf 514 Euro erwartet, wodurch die Differenz auf 141 Euro anwachsen würde. Da die Finanzierung der Träger auch auf Einnahmen von Entgelten auf Basis der Landesrichtwerte gestützt ist, hat die Stadt Heilbronn erhebliche Kompensationszahlungen an kirchliche und private Träger zu leisten um deren Finanzlücke aus den Entgelteinnahmen zu decken.
Um diese Schere nicht weiter zu vergrößern, empfiehlt die Stadtverwaltung eine schrittweise Anpassung der Gebühren: für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent zuzüglich 10 Euro, und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um weitere 7,3 Prozent zuzüglich 10 Euro. Die Betreuung für Kinder über drei Jahren bleibt für Heilbronner Familien weiterhin kostenfrei, während für auswärtige Familien die Entgelte, wie bereits im vergangenen Jahr beschlossen, an den Landesrichtsatz angeglichen werden.
Sozialpolitische Entlastungen für bedürftige Familien
Trotz der geplanten Entgelterhöhungen bleibt die Stadt Heilbronn einer sozial gerechten Entgeltsystematik verpflichtet. Familien, die Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld erhalten, sind weiterhin vollständig von den Kita-Entgelten befreit.
Darüber hinaus können Heilbronner Familien auf Antrag eine individuelle Berechnung des Betreuungsentgelts vornehmen lassen. Dabei werden das monatliche Familieneinkommen, laufende Ausgaben wie Miete und Heizkosten sowie der spezifische Bedarf der Familie berücksichtigt. Alleinerziehende profitieren zudem von der Anerkennung eines Mehrbedarfs, und die Entgelte für Kinder unter drei Jahren werden auf maximal 15 Prozent des Nettofamilieneinkommens begrenzt.
Ziel: Nachhaltige und sozial gerechte Angleichung
„Als Stadt Heilbronn stehen wir in der Verantwortung, sowohl die finanzielle Belastung der Eltern sozial gerecht zu gestalten als auch die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den freien und kirchlichen Trägern zu erfüllen“, so Bürgermeisterin Agnes Christner. „Die heute beschlossenen Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, unsere Heilbronner Kitas nicht nur als Betreuungsorte, sondern als zentrale Orte der frühkindlichen Bildung nachhaltig zu sichern.“