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Waffenverbotszone am Hauptbahnhof ab Juni

Diskussion zur Sicherheit in der Stadt

Der Hauptbahnhof und dessen Umfeld werden zur Waffenverbotszone. Darüber hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. April, informiert. Die Stadt wird dazu eine Verordnung erlassen, die am 1. Juni 2024 in Kraft tritt und die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft. Ob sie später auch in der Innenstadt angewendet werden kann, hängt von der Expertise der Polizei und einer ersten Evaluation der Waffenverbotszone durch die Stadtverwaltung im Spätsommer ab. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Stadt eine mögliche Ergänzung zunächst prüfen.

Mit Hilfe der Waffenverbotszone sollen bewaffnete Angriffe im öffentlichen Raum gesenkt und positive Auswirkungen auf das Kriminalitätsgeschehen generell erreicht werden. Die dort wohnenden Menschen und Besucher sollen sich dadurch sicherer fühlen. Ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden, werden die polizeilichen Erfahrungen und die Auswertungen der Ergebnisse zeigen.

Die Waffenverbotszone ist eingebunden in eine Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft mit der DB Station & Service AG. Sie stützt sich auf das Waffengesetz, Paragraph 42 Absatz 6. Demnach kann sie angeordnet werden, wenn an dem jeweiligen Ort wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen begangen worden sind. Oder aber Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben. Unter diesen Voraussetzungen ist das Führen von Waffen oder Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlägen über vier Zentimeter nicht erlaubt.

Wer eine Waffenverbotszone mit einer Waffe betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.