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Viele Vergünstigungen mit dem Landesfamilienpass
Gutscheinkarte 2025 ist da – Online-Bestellung im Digitalen Rathaus
Mit der Gutscheinkarte 2025 zum Landesfamilienpass können Familien wieder zahlreiche Museen, Freizeiteinrichtungen und Schlösser kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Auch ohne Gutscheinkarte bieten einige Anbieter in der Region vergünstigte Eintritte, z. B. das Hallenbad Soleo oder die experimenta.
Die Gutscheinkarte kann kostenlos online unter www.heilbronn.de/digitalesrathaus (Soziale Leistungen und Unterstützung) bestellt werden und wird dann zugeschickt. Dort können auch neue Landesfamilienpässe beantragt werden. Alternativ kann man sich an alle Bürgerämter der Stadt Heilbronn wenden. Anspruch auf den Landesfamilienpass haben – unabhängig vom Einkommen – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind. Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, haben schon mit einem Kind Anspruch.
In den Landesfamilienpass können bis zu vier erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, beispielsweise Großeltern, getrenntlebende Partner oder Betreuungspersonen, wobei aber höchstens zwei davon jeweils die Vergünstigungen erhalten können. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Eine Übersicht über die teilnehmenden Einrichtungen gibt es unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de, Stichwort Landesfamilienpass. Zusätzlich empfiehlt es sich, vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters zu prüfen, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann.