Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Verstoß gegen Plakatierungsfrist geahndet

Stadt muss Chancengleichheit gewährleisten

Den Plakatierungsbeginn für die Landtagswahl am 14. März hat die Stadt Heilbronn für Freitag, 29. Januar, frühestens 17 Uhr, allen Bewerbern per Bescheid genehmigt. Diesem Verfahren haben alle im Gemeinderat vertretenen Parteien zugestimmt. Der örtliche Bewerber der AfD hat jedoch widerrechtlich bereits am Freitagvormittag mit der Plakatierung begonnen. Daraufhin forderte die Stadt den Organisator der Plakatierungsaktion auf, die Plakate mit Frist 14 Uhr wieder abzuhängen, andernfalls werde die Stadt die Plakate im Wege der kostenpflichtigen unmittelbaren Ausführung abnehmen lassen.

„Die Stadt ist zu absoluter Neutralität verpflichtet und muss die Chancengleichheit für alle politischen Wettbewerber gewährleisten“, begründet Oberbürgermeister Harry Mergel. Nachdem von Seiten der AfD keine Bereitschaft zur Kooperation erkennbar war, übernahm die Feuerwehr als städtischer Dienstleister das Abhängen eines Teils der Plakate. Die AfD konnte die Plakate kurz vor 17 Uhr wieder abholen.

Darüber hinaus appelliert Oberbürgermeister Harry Mergel an alle Parteien, auch in der politischen Auseinandersetzung fair und respektvoll miteinander umzugehen. „Jede Form von Sachbeschädigung an Wahlplakaten verurteile ich entschieden. Andere politische Meinungen zuzulassen, gehört zum Kern der demokratischen Kultur.“