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Verstöße beim Angeln am Neckar festgestellt
Gemeinsame Kontrollaktion von KOD und Wasserschutzpolizei
Mehrere Verstöße gegen das Fischerei- und Tierschutzgesetz stellten Streifenteams des KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) der Stadt Heilbronn und der Wasserschutzpolizeistation Heilbronn bei einer gemeinsamen Kontrolle von Anglern am Neckar innerhalb des Stadtgebiets fest. Dabei handelte es sich in vier Fällen um bußgeldbewehrte Verstöße nach dem Tierschutzgesetz, weil nicht waidgerecht getötet wurde oder verbotene Lebendköder an der Angel hingen. Zweimal wurde Fischwilderei festgestellt, außerdem zeigte ein Angler einen gefälschten Fischereischein vor. In diesen Fällen beschlagnahmte der KOD die Angelgeräte und den Ausweis und erstattete Strafanzeige. Insgesamt kontrollierten die Streifen am vergangenen Samstagnachmittag 23 Angler.
Ebenfalls beanstandet wurde bei den Kontrollen zu Land verbotenes Parken im Landschaftsschutzgebiet sowie anonyme unerlaubte Müllablagerung festgestellt.
Bei den Kontrollen auf dem Wasser vom Boot aus entdeckte die Wasserschutzpolizei bei zwei Sportbooten jeweils eine vorgeschriebene fehlende Kennzeichnung.
Die Kontrollaktion fand auf Initiative der Leiterin des Heilbronner Ordnungsamts, Solveig Horstmann, statt und soll künftig regelmäßig wiederholt werden.