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Überprüfung des Grundsteuerwerts möglich
Gutachterausschuss erstellt Gutachten zu reduzierten Gebühren
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. In Baden-Württemberg ermittelt sich der neue Grundsteuerwert durch Multiplikation der Fläche des Grundstücks mit dem jeweiligen Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022. Besonderheiten einzelner Grundstücke können mit den Bodenrichtwerten aber nicht abgebildet werden. In diesem Fall kann über ein Gutachten, etwa durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Heilbronn, der tatsächliche Wert eines Grundstücks ermittelt werden.
Weicht der im Gutachten ermittelte Wert eines Grundstücks aufgrund besonderer Gegebenheiten wie einer sehr schlechten Bebaubarkeit des Grundstücks um mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert ab, so kann der tatsächliche Wert des Grundstücks beim Finanzamt auf Antrag als Grundsteuerwert angesetzt werden.
Die Kosten für ein solches Gutachten für Zwecke der Grundsteuer von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Heilbronn belaufen sich auf 460 Euro plus Mehrwertsteuer. Wird im Laufe der Gutachtenbearbeitung jedoch festgestellt, dass der tatsächliche Wert des Grundstücks nicht mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert abweicht, so kann der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückgezogen werden. In diesem Fall reduzieren sich die Gebühren auf 115 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die oben genannten Gebühren beziehen sich nur auf Gutachten für die Grundsteuer. Darüber hinaus erstellt der Gutachterausschuss auch Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke für andere Zwecke. Aufgrund des größeren Aufwands für solche Gutachten sind die Gebühren hierfür höher und orientieren sich am ermittelten Verkehrswert.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist telefonisch unter 07131 56-3158 oder per E-Mail an gutachterausschuss@heilbronn.de erreichbar. Web: www.heilbronn.de/gutachterausschuss