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Stadt erarbeitet Gesamtkonzept für die Außenbewirtschaftung ab dem Jahre 2025
Gebühren für 2024 werden wie vor Corona wieder erhoben
Während der Corona-Pandemie unterstützte die Stadt die Gastronomie mit verschiedenen Maßnahmen. Diese laufen zum Ende des Jahres 2023 aus, deshalb entschied der Gemeinderat am Donnerstag, 23. November, über die zukünftige Umsetzung. Für die Außenbewirtschaftung, Werbeelemente und Warenauslagen werden wieder Gebühren erhoben wie vor der Corona-Zeit. Die größeren Flächen, welche während dieser Zeit genehmigt wurden, werden weiterhin genehmigt und führen nicht zu einer Gebührenerhöhung. Für die Anträge für Sperrzeitverkürzung werden bis auf weiteres keine Gebühren erhoben. Was ab 2025 gelten wird, soll in einem Gesamtkonzept zur Außenbewirtschaftung geregelt werden, das die Verwaltung bis dahin erarbeiten wird.
In Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und mit dem örtlichen DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) wurde dieser Vorschlag erarbeitet. Die Stadt will mit den Maßnahmen weiter dazu beitragen, die Innenstadt zu beleben und den Gastronomen damit in herausfordernden Zeiten entgegen zu kommen.
Beschlossen wurde auch die Verkürzung der Sperrzeiten für die Außenbewirtschaftung von Mai bis Oktober 2024. Die Stadt ist dabei in Zonen eingeteilt, in denen unterschiedlich lange Öffnungszeiten erlaubt sind. So darf in der Altstadt, in der erweiterten Innenstadt und in der Bahnhofsvorstadt freitags und samstags bis 1 Uhr geöffnet sein, von Sonntag bis Donnerstag jeweils bis 24 Uhr. In Zone B (restliche Kernstadt, Böckingen, Neckargartach, Sontheim) ist es 23 Uhr am Wochenende und 22 Uhr unter der Woche. In den übrigen Stadtteilen beginnt die Sperrzeit am Wochenende um 23 Uhr, unter der Woche um 22 Uhr. Auf Antrag sind Ausnahmen möglich.