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Richtlinie für klimaangepasste Bauleitplanung

Zur Stärkung klimabewusster Bauplanung

In seiner heutigen Sitzung am Montag, 7. Oktober, hat der Gemeinderat die „Richtlinie zur klimaangepassten Neuplanung in der Bauleitplanung“ beschlossen. Diese Vorgabe dient als Grundlage für verbindliches Planungsrecht bei Bebauungsplänen und soll zukünftig sicherstellen, dass bei neuen Bauvorhaben in Heilbronn Klimaanpassungsmaßnahmen bereits frühzeitig, bei der Ausweisung neuer Bebauungspläne sowie städtebaulicher Entwürfe, integriert werden.

Die Richtlinie geht auf das im Klimaschutzteilkonzept 2021 beschlossene Programm zurück und sieht unter anderem Maßnahmen zur Hitzevorsorge, Begrünung und Hochwasserschutz vor. Ziel ist es, die Resilienz der Stadt gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.

Die Verwaltung strebt an, dass Klimaanpassungsmaßnahmen künftig standardmäßig in allen relevanten Projekten berücksichtigt werden, um die Lebensqualität der Heilbronner Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern. Planungs- und Baurechtsamt sowie Grünflächenamt arbeiten eng zusammen, um die Umsetzung der Richtlinie in der Praxis zu gewährleisten.

Maßnahmen der
beschlossenen Richtlinie

Die Richtlinie bündelt sowohl gesetzlich verankerte Klimaanpassungsmaßnahmen als auch solche, die bereits in der Vergangenheit üblicherweise in Bebauungspläne integriert wurden. Neben der dadurch gegebenen Standardisierung sollen bei Anwendung der Richtlinie Empfehlungen abhängig vom jeweiligen Planungsgebiet ausgesprochen werden können.

Unter anderem enthält sie damit Maßnahmenvorschläge in den Bereichen:

  •  Begrünung von Gebäudefassaden und Dächern zur Hitzevorsorge
  •  Berücksichtigung von Kalt- und Frischluftbahnen
  • Wassersensible Stadtentwicklung zur Minderung von Überschwemmungsrisiken

Die Stadt Heilbronn plant, die Richtlinie regelmäßig zu aktualisieren und an den neuesten Stand der Forschung zur Klimaanpassung anzupassen.