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Mit Windenergie zu mehr Klimaschutz
Waldgebiet „Stöckach“ ist möglicher Standort für Windenergieanlagen
Die Stadt Heilbronn hat sich mit der Fortschreibung des Klimaschutzmasterplans ehrgeizige Ziele gesetzt. Bis 2035 will sie treibhausgasneutral werden. Ein weiterer wichtiger Schritt hierzu wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats getan: Der Bau eines kleinen Windparks mit bis zu fünf Windenergieanlagen im Kirchhausener Waldgebiet „Stöckach“ wird geplant.
Nur noch eine Tonne Kohlenstoffdioxid pro Jahr und pro Einwohner. Das ist der Zielwert für Heilbronn ab 2035.Um dies zu erreichen, hat die Stadt Heilbronn neun Maßnahmen aufgestellt, für deren schrittweise Umsetzung sie sich stark macht. Eine davon ist der Ausbau von Windenergieanlagen, um die regenerative Stromerzeugung weiter auszubauen.
Die Vorteile von Windenergie liegen dabei klar auf der Hand. Moderne Anlagen produzieren schadstoffarme Energie und liefern über ihre Laufzeit hinweg deutlich mehr Energie als sie verbrauchen. Mit Windenergie könnten zudem die Kohlenstoffdioxid-Emissionen in Heilbronn erheblich reduziert werden. Werden vier der fünf möglichen Windenergieanlagen realisiert, würde dies eine Einsparung von bis zu 22 000 Tonnen Kohlenstoffdioxid bedeuten.
Potentialflächen im Kirchhausener Wald
Als einzige mögliche Fläche für einen Windpark kommt in Heilbronn nach ersten Untersuchungen das Waldgebiet „Stöckach“ in Betracht. Vier bis fünf Windenergieanlagen könnten hier ab 2028 in Betrieb gehen. Damit wäre etwa ein Viertel des städtischen Gesamtpotentials abgedeckt. Wie viele Anlagen es genau werden, hängt auch von den Planungen der Stadt Schwaigern ab, da im angrenzenden Wald auf der Gemarkung Massenbach ebenfalls ein Windpark entstehen soll und Mindestabstände zwischen den Anlagen eingehalten werden müssen.
Neben genügend Platz bietet der Standort „Stöckach“ einen weiteren Vorteil: Die Flächen befinden sich überwiegend in städtischem Besitz. So partizipiert mit den Windenergieanlagen nicht nur die Heilbronner Stadtgesellschaft durch klimaneutralen Strom, sondern auch die Stadtverwaltung durch mögliche kommunale Gewinnbeteiligungen.
Seitens Bund und Land besteht die gesetzliche Verpflichtung, 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie vorzusehen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, sind Windenergieanlagen auch an nicht ausgewiesenen Standorten genehmigungsfähig. Damit könnte nur noch bedingt gesteuert werden, wo künftig Windenergieanlagen gebaut werden.
Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern
In den kommenden Monaten wird die Stadt Heilbronn das Gebiet „Stöckach“ genauer untersuchen lassen und mit den ersten Planungen beginnen. Weitere Flächen in anderen Teilen des Stadtgebiets sind grundsätzlich möglich, nach einer ersten Einschätzung jedoch nur für einzelne Anlagen geeignet.
Die Untersuchung der Flächen im „Stöckach“ fand in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken, der ZEAG Erneuerbare Energien GmbH und der Stadtwerke Heilbronn GmbH statt. Die Einrichtung und der Betrieb des Windparks könnte über eine lokale Partnerschaft aus ZEAG Energie AG und Stadtwerke Heilbronn GmbH erfolgen.
Infoveranstaltung geplant
Um die Einwohnerinnen und Einwohner Kirchhausens sowie weitere Interessierte in dem Planungsprozess mitzunehmen, ist eine Informationsveranstaltung geplant. Über den Termin und Ort wird rechtzeitig informiert.