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Landtagswahl steht bevor
Bürgeramt bereitet sich auf den Wahlsonntag am 14. März vor
Am Sonntag, 14. März, werden in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen mindestens 120 Abgeordnete in den neuen Landtag gewählt. Die vor Ort mit der Organisation der Wahl betrauten Städte und Gemeinden stecken schon tief in den Vorbereitungen – so auch das Bürgeramt der Stadt Heilbronn, das für die 76 500 Wahlberechtigten im Stadtkreis zuständig ist.
Über die reguläre Vorbereitung hinaus sieht sich das Wahlteam des Bürgeramts wegen der Corona-Pandemie vor eine besondere Herausforderung gestellt: Sämtliche Wahllokale wurden mit Blick auf die Einhaltung der Abstandsregeln auf ihre Geeignetheit hin überprüft, ein Hygienekonzept wurde entwickelt. Auch aufgrund der zu erwartenden höheren Briefwahlbeteiligung mussten die Zahl der Wahllokale von bisher 87 auf 56 reduziert und die Briefwahlteams aufgestockt werden. Um die erforderlichen Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen umsetzen zu können, müssen statt der sonst üblichen 600 nun rund 900 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen werden.
Ebenfalls auf der „To do“-Liste des Wahlteams: die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abläufe von der Einreichung der Wahlvorschläge über die Organisation der Briefwahl und des eigentlichen Wahltages bis hin zur Feststellung des Ergebnisses. Dazu gehört unter anderem auch der Druck der Stimmzettel sowie die Ausstattung der Wahllokale unter Pandemiebedingungen.
Fahrplan für die Landtagswahl steht
Bei der Vorbereitung der Landtagswahl sind feste Termine und Fristen einzuhalten. Die nächste Station auf dem Heilbronner „Wahlfahrplan“ ist Donnerstag, 14. Januar, Punkt 18 Uhr: Bis dahin können Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung beim Bürgeramt im Heilbronner Rathaus eingereicht werden (Auskunft und Terminvereinbarungen unter Telefon 07131 56-2071). Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien sowie Wahlberechtigte, die einen Einzelbewerber vorschlagen können. Am Dienstag, 19. Januar, entscheidet dann der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge. In dieses Gremium hat Oberbürgermeister Harry Mergel in seiner Funktion als Kreiswahlleiter bereits sieben Beisitzerinnen und Beisitzer berufen.
Ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten die Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 21. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhält, kann sich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen. Mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen startet die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Mit der Wahlbenachrichtigung können die Unterlagen dann auch wieder schriftlich oder mit QR-Code sowie online über die städtische Website www.heilbronn.de beantragt werden.
In den Wahllokalen ist eine infektionssichere Präsenzwahl aufgrund eines umfassenden Hygienekonzepts gewährleistet. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist ersichtlich, in welchen Wahlräumen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können und ob der Wahlraum rollstuhlgerecht zugänglich ist. „Aufgrund der coronabedingten Reduzierung der Wahlräume ist der Blick auf die Benachrichtigung besonders wichtig“, sagt Petra Faber, Leiterin des Wahlteams. „Allerdings müssen nur wenige Wählerinnen und Wähler ein anderes Gebäude aufsuchen, für die meisten bleibt der Wahlraum im bekannten Gebäudekomplex.“
Die Stimmzettel werden den Wählerinnen und Wählern am Wahlsonntag, 14. März, im Wahllokal ausgehändigt. Das vorläufige amtliche Wahlergebnis für den gesamten Wahlkreis 18 Heilbronn, zu dem Flein, Leingarten, Nordheim und Talheim gehören, wird noch am Wahlabend ermittelt. Die Ergebnisse werden auch wieder im Internet abrufbar sein.
Die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt am Dienstag, 16. März, durch den Kreiswahlausschuss.
Jeder Wähler hat eine Stimme
Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler eine Stimme. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Direktmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein (Erstmandate). Regulär vorgesehen sind zudem 50 weitere Landtagsmandate, die über Verhältnisrechnungen auf der Ebene des Landes und der vier Regierungsbezirke vergeben werden (Zweitmandate). Möglich sind darüber hinaus auch weitere Überhang- und Ausgleichsmandate.
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Wahlkreis 18 Heilbronn umfasst insgesamt rund 100 500 Wahlberechtigte, davon 76 500 aus Heilbronn.