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Land fördert die Renaturierung des Böllinger Bachs in Heilbronn mit rund 1,28 Millionen Euro
Presseinformation des Regierungspräsidiums
Regierungspräsidentin Susanne Bay hat heute (2. Mai 2024) den Förderbescheid in Höhe von rund 1,28 Millionen Euro für die Renaturierung des Böllinger Bachs an Heilbronns Oberbürgermeister Harry Mergel übergeben.
Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Mit der Renaturierung soll eine wesentliche Verbesserung der Gewässerökologie erreicht werden. Vorbild für die Planung ist der historische, natürliche Verlauf des Böllinger Bachs vor seiner Begradigung im 19. Jahrhundert. Die Planung sieht vor, den begradigten und technisch ausgebauten Bachlauf durch das Anlegen von großzügigen Bachschlingen um rund 150 Meter zu verlängern. Wenn der Böllinger Bach wieder naturnah fließen kann, werden dadurch neue Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten gebildet.“
Oberbürgermeister Harry Mergel sagte: „Mit der Renaturierung eines weiteren Abschnittes des Böllinger Baches setzt die Stadt Heilbronn konsequent die Forderung der Wasserrahmenrichtlinie um und stellt damit den natürlichen Lebensraum für Fauna und Flora wieder her.“
Bisher weist der Bach über weite Strecken einen geraden Verlauf mit geringer Strömungsdynamik auf. Die Bachufer sind steil und teils hart verbaut. Auch die Gewässersohle ist streckenweise mit Betonsohlschalen (Trapezrinnen) befestigt. Wasserorganismen, zum Beispiel Kleinlebewesen wie Makrozoobenthos, die natürlicherweise die Gewässersohle bewohnen, können in diesen Bachabschnitten nicht leben.
Die größte ökologische Beeinträchtigung im betrachten Gewässerabschnitt stellt jedoch das Wehr „Böllinger Mühle“ dar. Das Bauwerk verhindert die Vernetzung der aquatischen Lebensräume für die Kleinlebewesen (Makrozoobenthos) und Fische sowie den ungestörten Wasser- und Sedimenttransport.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von 1,28 Millionen Euro, das sind 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 1,51 Millionen Euro. Die Kosten für den Wehrrückbau und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit werden nicht gefördert. Diesen Teil des Gesamtprojekts wird die Stadt ohne Förderung umsetzen und sich stattdessen die hierdurch erzielbaren Ökopunkte auf ihrem bauleitplanerischen Ökokonto gutschreiben lassen.
Hintergrundinformationen:
Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 1.510.315 Euro, bei einem Fördersatz von 85 Prozent ergibt dies eine Förderung von 1.283.800 Euro.
Die Gesamtlänge der Renaturierungsmaßnahme beträgt etwa 1,2 Kilometer. Durch das Ausbilden von Prall- und Gleithängen, unterschiedlicher Wassertiefen (Gumpen) und breiter Gewässerauen wird eine natürliche Gewässerstruktur geschaffen.
Punktuell einzubringende Strukturelemente wie Wurzelstöcke und Raubäume werden das Gewässer zu eigendynamischen Prozessen anregen und dadurch weitere vielfältige Gewässerstrukturen schaffen. Die sich entwickelnde Breiten- und Tiefenvarianz wird auch zu einem abwechslungsreichen Strömungsverhalten führen.
Die bestehende Wehranlage „Böllinger Mühle“ wird rückgebaut und durch eine Sohlgleite ersetzt. Damit wird die geforderte ökologische Durchgängigkeit wieder hergestellt und ein Aufstieg für Fische und Makrozoobenthos in höher gelegene Bachabschnitte dauerhaft ermöglicht.