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Klare Regeln für den Sport

Corona-Allgemeinverfügung ergänzt

Um Klarheit in die Regelungen für den Sport zu bringen, hat die Stadt Heilbronn noch am Donnerstag, 22. Oktober ihre Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ergänzt und unter www.heilbronn.de/coronavirus veröffentlicht.

Ab sofort sind bei Sportveranstaltungen mit entsprechendem Hygienekonzept nur noch 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig. Diese Regelung gilt für den Amateur- und den Profisport. Außerdem haben die Zuschauer einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, es sei denn die Zuschauer sind in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen (maximal zehn Verwandte) oder es handelt sich um zwei Personen aus zwei Haushalten. Während der gesamten Veranstaltungszeit müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie sonstiges Funktionspersonal eine Alltagsmaske tragen. Alkohol darf weder ausgeschenkt noch konsumiert werden.