Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Hilfe in sozialen Notlagen

Bürger- und Sozialfonds neu aufgestellt

Unter dem Dach des neu aufgestellten Bürger- und Sozialfonds bündelt die Stadt Heilbronn künftig alle städtischen Spendenmittel, Nachlässe und Stiftungen, die Bürgerinnen und Bürgern in sozialen Notlagen und belastenden Lebensumständen helfen sollen. Dazu zählen derzeit Mittel der Aktion „Menschen in Not“, der Nachlass Ingrid Kleinbach sowie der Achtung‘sche Stiftung. Weitere Spenden und Nachlässe, die der Stadt Heilbronn in Zukunft zufließen, werden ebenfalls den Fonds ergänzen.

„Grundsätzlich soll der Bürger- und Sozialfonds dazu dienen, bei erkennbaren Notlagen oder auch Härtefällen schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten, gegebenenfalls auch ergänzend zu bereits bestehenden Sozialleistungsansprüchen“, betont Bürgermeisterin Agnes Christner. Der Fonds sei eine wichtige und sinnvolle Ergänzung der bestehenden Sozialleistungen in der Stadt Heilbronn. 

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2021 hat die Stadtverwaltung nun einheitliche Regeln für Leistungen aus dem Fonds aufgestellt. Unterstützt werden demnach die Bereiche Mobilität (etwa Schülerbeförderung, aber auch Erwerb eines Fahrrades), Gesundheit (etwa Zuzahlungen zu Kassenleistungen), Wohnraumsicherung (Wohnungserhalt bei Mietschulden), soziale Teilhabe (200 Euro pro Jahr für Teilhabe am sportlichen und kulturellen Leben von Kindern und Jugendlichen) sowie sonstige besondere soziale Notlagen.

Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Sozialleistungen (Sozialgesetzbuch XII und II, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz, Kindergeldzuschlag) sowie auch Menschen in besonderen Notlagen ohne Sozialleistungsbezug. Die Anträge können auf einem Vordruck bei den entsprechend zuständigen Beschäftigten im Jobcenter oder im Amt für Familie, Jugend und Senioren gestellt werden. Die Anträge können entweder online unter www.heilbronn.de/bürgerundsozialfonds abgerufen, auch werden sie auf  Anfrage beim Jobcenter Stadt Heilbronn oder beim Amt für Familie, Jugend und Senioren ausgegeben. Anträge von Heilbronner Bürgerinnen und Bürgern ohne Sozialleistungsbezug werden direkt durch die Leitung des Amts für Familie, Jugend und Senioren bearbeitet.

Zuschüsse auch für Quartiersarbeit möglich

Auch für Angebote im Rahmen der Quartiersarbeit sind Zuschüsse möglich. Die jeweiligen Anbieter können immer bis zum 31. März eines Jahres einen Antrag für Anschaffungen oder Angebote stellen, sofern hierdurch eine einkommensunabhängige Teilnahme aller interessierten Bürgerinnen und Bürger im Quartier ermöglicht wird sowie das Angebot barrierefrei oder barrierearm und partizipativ ist. Die Anträge werden dann jeweils bis zum 30. Juni geprüft und entschieden.