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Heilbronn verlängert Verbot der Straßenprostitution

Per Allgemeinverfügung

Straßenprostitution rund um die Heilbronner Hafenstraße bleibt auch künftig verboten. Am gestrigen 1. Dezember hat die Stadt Heilbronn das seit dem 14. September geltende Verbot per Allgemeinverfügung bis zum 13. Juni 2023 verlängert. Die Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Parallel ist die Stadt mit dem Regierungspräsidium wegen eines dauerhaften Verbots der Straßenprostitution im Austausch. Dabei wird auch der Gemeinderat eingebunden.

In der Vergangenheit kam es im Bereich Hafenstraße immer wieder zu Straftaten und gewaltsamen Auseinandersetzungen der dortigen Akteure, bei denen unter anderem auch Prostituierte verletzt wurden. Aufgrund dieser Vorfälle hat die Stadt Heilbronn im September ein zunächst auf drei Monate befristetes Verbot der Straßenprostitution erlassen. Seitdem hat sich die Lage rund um die Hafenstraße vollständig beruhigt. Die Stadt geht jedoch davon aus, dass keine nachhaltige Besserung der Situation im Bereich der Straßenprostitution eingetreten ist, da die beteiligten Akteure in die Wohnungsprostitution ausgewichen sind und mutmaßlich darauf warten, nach Ablauf des Verbots der Straßenprostitution diese wiederaufzunehmen. Damit bestünde die Gefahr, dass der Kampf um die marktbeherrschende Stellung zwischen den rivalisierenden Gruppen erneut ausbrechen würde.

Grundlage für das Verbot ist das Prostitutionsschutzgesetz. Es gilt in der Hafenstraße nördlich der Bahnlinie Weinsberg-Heilbronn, auf der Paul-Metz-Brücke und in der Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße sowie im gesamten Industriegebiet Kanalhafen.

Das Verbot wird konsequent überwacht und sanktioniert. Bei Nichtbefolgen des Verbots droht ein Zwangsgeld von 500 Euro und im Wiederholungsfall von 1000 Euro. Zudem kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.