Aktuelle Meldungen
Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News
Heilbronn senkt Hebesatz für Grundsteuer B
Neuberechnung nach Landesreform
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird in Heilbronn im nächsten Jahr sinken, von derzeit 500 auf künftig 345. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, 11. November, beschlossen.
Hintergrund ist die Landesgrundsteuerreform, die eine aufkommensneutrale Neuberechnung der Hebesätze erforderlich macht. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Kommune nach der Reform in etwa so hoch sein sollen wie sie davor schon waren. Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können sich dadurch Belastungsverschiebungen ergeben: Für manche Grundstücke ist ab dem Jahr 2025 mehr zu bezahlen als bisher, für manche weniger, für wieder andere bleibt der Betrag gleich. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss. Vielmehr resultieren diese Veränderungen aus der zugrunde liegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das hat im Jahr 2018 das auf Jahrzehnte alten Einheitswerten beruhende Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und eine Neubewertung des Grundbesitzes in Deutschland gefordert. Ab 1. Januar 2025 wird die neue rechtliche Grundlage angewendet.
Basis für diese Neuberechnung mit korrigierten Hebesätzen sind die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge. Sie basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben.
Die Stadt Heilbronn nahm im Jahr 2023 etwa 28 Millionen Euro aus der Grundsteuer B ein. Im laufenden Jahr sind im Haushaltsplanentwurf etwa 32 Millionen Euro kalkuliert. Die Grundsteuer ist eine wesentliche Einnahmequelle im städtischen Haushalt.
Während die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird, betrifft die Grundsteuer A agrarisch genutzte Flächen. Dieser Hebesatz für die Grundsteuer A wurde noch nicht beschlossen, weil derzeit noch zu wenig Messbeträge für eine aufkommensneutrale Berechnung vorliegen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A kann bis zum 30. Juni 2025 für das Jahr 2025 nachträglich festgesetzt werden.