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Heilbronn erhöht Hebesatz für Grundsteuer A
Notwendige Neuberechnung nach Landesreform
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird in Heilbronn im nächsten Jahr angehoben, von derzeit 330 Prozent der Grundsteuermessbeträge auf 590 Prozent. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, 16. Dezember, beschlossen.
Hintergrund ist die Landesgrundsteuerreform, die eine aufkommensneutrale Neuberechnung der Hebesätze für die Grundsteuer fordert. Das betrifft die Grundsteuer A für agrarisch genutzte Flächen ebenso sowie die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke. Deren Hebesatz hat der Gemeinderat bereits in seiner Novembersitzung unter Einhaltung der Aufkommensneutralität angepasst und von 500 auf 345 Prozent gesenkt.
Nach der reformbedingten Neufestsetzung der Hebesätze sollen die Einnahmen der jeweiligen Kommune in etwa so hoch sein wie sie davor schon waren. Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können sich zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen Belastungsverschiebungen ergeben: Das bedeutet, dass für manche Grundstücke ab dem Jahr 2025 mehr zu bezahlen ist als bisher, für manche weniger, für wieder andere bleibt der Betrag gleich. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss. Vielmehr resultieren diese Veränderungen aus der zugrunde liegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das hat im Jahr 2018 das auf Jahrzehnte alten Einheitswerten beruhende Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und eine Neubewertung des Grundbesitzes in Deutschland gefordert. Ab 1. Januar 2025 wird demnach die neue rechtliche Grundlage angewendet.
Basis für diese Neuberechnung mit korrigierten Hebesätzen sind die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge. Sie basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben.
Die Grundsteuer ist eine wesentliche Einnahmequelle im städtischen Haushalt. Die Stadt Heilbronn nahm im Jahr 2023 etwa 225.000 Euro aus
der Grundsteuer A ein und rund 28 Millionen Euro aus der Grundsteuer B.
Im laufenden Jahr 2024 sind im Haushaltsplanentwurf insgesamt (also für Grundsteuer A und B) etwa 32,2 Millionen Euro kalkuliert.