Aktuelle Meldungen
Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News
Heilbronn bekommt Katzenschutzverordnung
Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen
Freilaufende Katzen müssen in Heilbronn zukünftig kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. Das hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn in seiner Sitzung am Montag, 17. März, beschlossen. Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die Population freilebender Katzen zu kontrollieren und das Tierwohl zu verbessern. Die Stadt folgt damit dem Beispiel anderer Städte.
Warum eine Katzenschutzverordnung?
Eine Untersuchung 2021 bis 2023 ergab, dass viele freilebende Katzen im Stadtgebiet in einem schlechten Gesundheitszustand sind. Jede fünfte von ihnen litt sogar unter erheblichen Schmerzen oder Krankheiten. Durch die unkontrollierte Vermehrung wächst die Population stetig, wobei viele Tiere unter Mangelernährung und Infektionen leiden.
Die wichtigsten Regelungen
Halterinnen und Halter müssen zukünftig ihre freilaufenden Katzen kastrieren lassen, um unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Zudem muss jede freilaufende Katze per Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister (TASSO e.V. oder FINDEFIX) verzeichnet werden. Um diese Grundlagen umzusetzen haben Katzenhalterinnen und -halter nach Bekanntmachung der Verordnung sechs Monate Zeit, ehe die Verordnung in Kraft tritt.
Werden freilaufende Katzen ohne Kastration, Kennzeichnung oder Registrierung angetroffen, kann die Stadt Heilbronn diese Tiere auf Kosten der Halterinnen und Halter einfangen und nach 48 Stunden kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Die Katzen können bei entsprechenden Voraussetzungen danach wieder am Fundort in die Freiheit entlassen werden.
Unterstützung für sozialleistungsberechtigte Haushalte
Um einkommensschwache Haushalte zu entlasten, wird ein Kastrationszuschuss eingeführt. Katzenhalterinnen und -halter, die Sozialleistungen beziehen, können finanzielle Unterstützung für die Kastration ihrer Tiere beantragen. Um den höheren Kastrationskosten im Fall von weiblichen Freigängerkatzen Rechnung zu tragen, soll bei weiblichen Tieren ein Zuschuss von 100 Euro und bei männlichen ein Zuschuss von 50 Euro gewährt werden.
Die Umsetzung der Katzenschutzverordnung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e.V.. Gemeinsam mit der Stadt Heilbronn werden die Maßnahmen zum Einfangen, Kastrieren und Registrieren freilebender Katzen koordiniert.
Weitere Informationen zur Umsetzung und Antragstellung für den Kastrationszuschuss sind unter www.heilbronn.de/katzenschutzverordnung abrufbar.