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Gemeinderat genehmigt Gebührenverzicht und verkaufsoffene Sonntage 

Entlastung für Handel und Gastronomie

Handel und Gastronomie in Heilbronn profitieren auch in diesem Jahr von einer besonderen Unterstützung. Der Heilbronner Gemeinderat verlängerte in seiner heutigen Sitzung (16. Februar) den Gebührenverzicht für Werbeaufsteller und Warenauslagen sowie für Außenbewirtschaftungen für ein weiteres Jahr und bewilligte erneut vergrößerte Flächen für die Außengastronomie. Insgesamt verzichtet die Stadt Heilbronn damit auf Einnahmen in Höhe von rund 207 000 Euro. Darüber hinaus genehmigte der Gemeinderat vier verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet. 

„Der Handel und die Gastronomie sind wichtige Akteure in der Stadt, aktuell aber von erschwerten Rahmenbedingungen betroffen. Vor diesem Hintergrund verdienen beide unsere volle Unterstützung“, zeigt sich Oberbürgermeister Harry Mergel zufrieden mit den Beschlüssen des Gemeinderats. Aufgrund dieser müssen Einzelhändler auch in diesem Jahr keine Gebühren für Werbeaufsteller und Warenauslagen entrichten und Gastronomen keine Gebühren für Außenbewirtschaftungen. Die Flächen für Außengastronomie dürfen erneut ausgeweitet werden. Diese Regelungen wurden im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie zur Unterstützung des schwer getroffenen Handels und der Gastronomie eingeführt und seitdem Jahr für Jahr vom Gemeinderat verlängert. Von der Gastronomie und dem Handel wurden die Regelungen positiv aufgenommen.

Als verkaufsoffene Sonntage genehmigt wurden der 2. April zur Veranstaltung „Magie der Stimmen“ in Heilbronn und in Neckargartach (Im Neckargarten), der 10. September zum „Weindorf“ in Heilbronn, Böckingen und Neckargartach (Im Neckargarten), der 8. Oktober zu „Jazz & Einkauf“ in Heilbronn, Böckingen und Neckargartach (Im Neckargarten) sowie der 19. März zum Seeräubertag in Böckingen. An diesen Sonntagen haben die Geschäfte in den genannten Bezirken die Möglichkeit, von 13 bis 18 Uhr zu öffnen. 

Mit der Genehmigung der vier verkaufsoffenen Sonntage kam der Gemeinderat Anträgen der Stadtinitiative Heilbronn e.V. und des Gewerbe- u. Handelsvereins Böckingen e.V. nach. Nach Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten oder Messen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen für längstens fünf Stunden und bis spätestens 18 Uhr geöffnet sein. Wird, wie beantragt, die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf bestimmte Bezirke beschränkt, so sind die verkaufsoffenen Sonntage nur für diesen Bezirk verbraucht. 

Die vier verkaufsoffenen Sonntage werden per Satzung, die in der Heilbronner Stadtzeitung veröffentlicht wird, festgesetzt. Darüber hinaus kann die Stadtverwaltung mit Kenntnis des Gemeinderats weitere kurzfristig geplante verkaufsoffene Sonntage per Allgemeinverfügung genehmigen.