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Geflügelpest erreicht Heilbronn 

Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel

Die Geflügelpest, die sich aktuell in Deutschland ausbreitet, hat nun auch Heilbronn erreicht. Bei zehn verendeten Möwen, die am Neckar aufgefunden wurden, wurde das hochpathogene Geflügelpestvirus im Labor nachgewiesen. Zum Schutz der Geflügelbestände sind nun alle Geflügelhalter im Heilbronner Stadtgebiet verpflichtet, ihre Tiere zunächst bis Ende März im Stall zu halten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen veröffentlicht. 

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Erkrankung, die Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen, Krähen, Greifvögel und Eulen betrifft, aber sich auch in Nutzgeflügelbeständen ausbreiten kann. Singvögel und Tauben sind nicht betroffen. Durch die nun angeordnete Stallpflicht für alle Nutzgeflügelbestände soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel unterbunden und somit Infektionen verhindert werden.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, ist es darüber hinaus wichtig, verendete Vögel zu entfernen, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Bürger können tote Vögel während der allgemeinen Dienstzeiten an das Ordnungsamt Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Telefon 56-2395, oder an das Betriebsamt, Telefon 56-3651, melden. Außerhalb der Dienstzeiten kann die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr unter Telefon 56-2100 kontaktiert werden. Die Tiere werden dann geborgen und auf das Geflügelpestvirus untersucht, um stets einen Überblick über das Geschehen zu haben.

In der Stadt Heilbronn gibt es ca. 130 Nutzgeflügelhaltungen mit rund 7000 Tieren, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Die Halter des Nutzgeflügels wurden bereits in den letzten Wochen über das Risiko eines Eintrags der Tierseuche in Geflügelhaltungen informiert und sind aufgefordert, besondere Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Bei dem Erreger der Geflügelpest handelt es sich um ein Influenzavirus. Trotz der hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Wildvögeln und Geflügel sind Infektionen des Menschen selten. Personen, die verendete Vögel bergen, sollten sich jedoch durch das Tragen von Einmalhandschuhen und FFP2-Masken schützen.