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Fahrzeuge online an-, um- und abmelden

Ab Freitag, 1. September

Mit dem Projekt i-Kfz 4 geht die Digitalisierung der Zulassungsstellen von Stadt- und Landkreis einen wesentlichen Schritt weiter. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und auch die öffentliche Verwaltung wird die Zulassung von Fahrzeugen sowie die Um- und Abmeldung einfacher, effizienter und günstiger. Auch juristische Personen wie Autohäuser können die internetbasierte Fahrzeugzulassung künftig nutzen.

Das Projekt startet am Freitag, 1. September. Um die Umstellung vorzubereiten, sind beide Zulassungsstellen im Landratsamt deshalb am Donnerstagnachmittag, 31. August, geschlossen.

Seit Besuche beider Zulassungsstellen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind, kommt es nur noch zu geringen Wartezeiten an den Schaltern. Für Nutzerinnen und Nutzer von i-Kfz 4 fallen sie künftig ganz weg, sie müssen nicht einmal mehr den Weg zur Behörde auf sich nehmen, wenn sie ihr Fahrzeug neu anmelden, ummelden oder abmelden wollen. Mit der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Prozess vollständig automatisiert von zuhause aus über die Internetseite der Zulassungsstellen möglich (je nach Wohnort www.heilbronn.de/kfz_online oder www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste Ist der Prozess abgeschlossen, können sich die Autofahrerinnen und Autofahrer direkt in ihr Fahrzeug setzen und am Straßenverkehr teilnehmen.

Um die Vorteile von i-Kfz 4 nutzen zu können, müssen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende allerdings digital identifizieren. Dazu stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: entweder sie verwenden einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), für die jeweils eine eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN freigeschaltet sind. Notwendig ist dafür ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät.
Neu hinzugekommen sind die Alternativen, sich über BundID mit ELSTER-Zertifikat zu identifizieren. Reine Abmeldungen sind ab sofort sogar ganz ohne Identifikation online möglich.

Nach der erfolgreichen Prüfung der Daten und der Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System (wie beispielsweise Paypal oder Sofortüberweisung) können Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis ausgedruckt werden. Mit ihnen und dem vorab reservierten Kennzeichen, ist die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs möglich.

„Diese schnelle Inbetriebnahme und die Möglichkeit sofort losfahren zu können, ist zusammen mit dem Wegfall der Wartezeit und des Behördengangs ein großer Gewinn dieses neuen Verfahrens und ein weiteres Beispiel dafür, welche Chancen und Erleichterungen die Digitalisierung der Verwaltung bietet“, sagt Heilbronns Bürgermeisterin Agnes Christner.

„Nachdem wir bundesweit als erste Zulassungsstelle seit April im Echtbetrieb von i-Kfz 3-Plus arbeiten, freuen wir uns auf die Stufe 4, die eine Nutzung weiter vereinfacht und hoffen dadurch, dass das Angebot der Online-Zulassung deutlich mehr Verbreitung und Anklang in der Bevölkerung findet“, betont Landrat Norbert Heuser. 

Alle Unterlagen (Zulassungsbescheid und -bescheinigungen sowie die notwendigen Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen) werden von der Zulassungsstelle umgehend per Post zugesandt, um das Fahrzeug dauerhaft fahren zu können.

Was ist neu mit i-Kfz Stufe 4?

Vorgang                                                                                                                                        möglich mit i-Kfz Stufe 4 Quelle: BMDV

Tageszulassung

 

War bislang nicht online möglich.

 

Tageszulassungen sind nun möglich. Die Fahrt mit dem Fahrzeug ist auf den Tag der Zulassung beschränkt. Das neue Verfahren ist hauptsächlich für Fahrzeughersteller und -händler relevant. Es steht sowohl im i-Kfz-Portal als auch über eine gesonderte Schnittstelle für Großkunden zur Verfügung.

Anbindung juristischer Personen

 

War bislang nicht online möglich.

 

Mit i-Kfz Stufe 4 erhalten nun auch juristische Personen erstmalig die Möglichkeit, Erst- und Wiederzulassungen, Abmeldungen und Halterwechsel internetbasiert über das i-Kfz Portal zu erledigen. Es ist zudem möglich, dass juristische Personen eine große Zahl an Zulassungsanträgen über eine Großkundenschnittstelle (GKS) gleichzeitig einreichen.

Erweiterung der Identifizierungsmöglichkeiten

 

War bisher nicht online möglich.

 

Neben der elektronischen Ausweisfunktion des Personalausweises, der e-ID und des elektronischen Aufenthaltstitels oder anderer gleichwertiger Identifizierungsmöglichkeiten sind nun auch folgende weitere Optionen zur Identifizierung möglich:
a. Natürliche Personen: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder den vorgenannten Authentifizierungen
b. Juristische Personen: Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Sofortige Inbetriebsetzung (ohne Kennzeichenmitnahme)

 

War bisher nicht online möglich.

 

Halterinnen und Halter eines neu-, tages- oder wiederzugelassenen bzw. umgeschriebenen Fahrzeugs können unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des online-Prozesses einen vorläufigen Zulassungsbescheid aus dem i-Kfz-Portal herunterladen und mit diesem am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist lediglich das Vorhandensein von ungestempelten Kennzeichenschildern und das Mitführen eines Ausdrucks des vorläufigen Bescheides. Dieser ist zehn Tage (einschließlich Feiertage) nach Abruf gültig. Die endgültigen Zulassungsunterlagen werden innerhalb von sechs Tagen nach Beantragung von der Zulassungsbehörde postalisch versandt. Nach Erhalt der üblichen Zulassungsdokumente müssen dann nur noch die Plaketten am Fahrzeug angebracht und die ZB I mitgeführt werden.

Sonderkennzeichen

 

War bisher nicht online möglich.

 

Nun können auch ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen) in vielen Fällen online beantragt werden.

Außerbetriebsetzung („Abmeldung“) ohne Identifizierung

 

War bisher online möglich.

 

Für die Außerbetriebsetzung ist keine Identifizierung der antragsstellenden Person mehr erforderlich. Die Halterin oder der Halter erhält im Nachgang postalisch ein Informationsschreiben über die Durchführung der Außerbetriebsetzung an die im Fahrzeugregister registrierten Adresse.

Gemeinsame Pressemitteilung 
Stadt- und Landkreis Heilbronn