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Bewerbungsrunde für Schöffenwahl läuft
Für Erwachsenen- und Jugendstrafsachen am Amts- und Landgericht
In Strafprozessen nehmen nicht nur Berufsrichter am Verfahren teil, sondern auch Bürgerinnen und Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung mit unterschiedlicher Berufs- und Lebenserfahrung, die so genannten Schöffen. Da die Geschäftsperiode der amtierenden Schöffen sowie Jugendschöffen am Amts- und Landgericht am 31. Dezember dieses Jahres endet, werden derzeit bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Auf Anforderung des Landgerichts Heilbronn muss die Stadt Heilbronn allein 101 Vorschläge für die Neuwahl der Schöffen in Erwachsenenstrafsachen machen, das sind doppelt so viele Vorschläge wie Schöffen zu wählen sind.
Entsprechend der bisher ausgeübten Praxis soll die Hälfte der geeigneten Personen durch die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen benannt werden. Für die Benennung der zweiten Hälfte ergehen entsprechende Aufforderungen an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Evangelische und die Katholische Kirche sowie an die sachkundigen Einwohner des Beirats für Partizipation und Integration. Des Weiteren sind auch Initiativbewerbungen möglich.
„Bis heute sind bereits 88 Bewerbungen beim Bürgeramt für das Amt des Schöffen in Erwachsenenstrafsachen eingegangen. Im Vergleich zu früheren Schöffenwahlen ist dies ein großes Interesse am Schöffenamt“, sagt Monika Baumann, Leiterin des Bürgeramts. Die Vorschlagslisten werden im Mai dem Gemeinderat und im Juli dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Voraussetzungen für das Schöffenamt
„Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung“, sagt Baumann. Zudem ist zu beachten, dass ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen.
Zur Wahl vorgeschlagen werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 25. Lebensjahr vollendet bzw. zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in Heilbronn wohnt. Jugendschöffinnen und -schöffen sollen zusätzlich noch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahrene Personen sein.
Angehörige bestimmter Berufsgruppen sind vom Schöffenamt ausgeschlossen, dies sind insbesondere Berufsrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, Pfarrer. Ablehnungsgründe für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind etwa Vermögensverfall, verlorene Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Verurteilung wegen einer Straftat oder laufende Ermittlungsverfahren. Die Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
Interessierte für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen können sich unter Telefon 07131 56-2219 oder per E-Mail schoeffenwahl@heilbronn.de an das Bürgeramt wenden; für das Jugendschöffenamt an das Amt für Familie, Jugend und Senioren unter Telefon 07131 56-2601 oder E-Mail jugendschoeffenwahl@heilbronn.de.
Weitere Informationen gibt es online unter www.heilbronn.de/schoeffenwahl.