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Baustart für Sportanlagen Leinbach rückt näher
Gemeinderat trifft Satzungsbeschluss für Bebauungsplan
Für die Erweiterung der Sportanlagen im Ried in Heilbronn-Frankenbach liegt nun das Planungsrecht vor. In seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 19. September, hat der Heilbronner Gemeinderat den Bebauungsplan 104/10 Heilbronn - Frankenbach „Sportanlagen Leinbach“ als Satzung beschlossen.
Der Sportverein Heilbronn am Leinbach 1891 e.V. will seine Sportanlagen im Ried in Heilbronn-Frankenbach ausbauen. Unter anderem sind auf der rund zwei Hektar großen Fläche ein Fußballrasenspielfeld und zwei Beachvolleyballfelder geplant. Wie mit der Stadt Heilbronn vereinbart, will der Verein, der aus dem Zusammenschluss von Spvgg Frankenbach und VfL Neckargartach entstanden ist, mit dem Ausbau der Sportanlagen in Frankenbach alle seine Freianlagen dort konzentrieren. Die Freianlagen in Neckargartach werden dann aufgegeben, der Standort Römerhalle jedoch beibehalten.
Für das neue 98 mal 64 Meter große Fußballfeld südlich der Leintalsporthalle an der Würzburger Straße muss der bisherige Bolzplatz weichen. Diesen wird die Stadt Heilbronn durch ein neues umzäuntes Kleinspielfeld südlich des Sport- und Gesundheitszentrums Sportivo ersetzen, wo sich derzeit ein nicht mehr benutzbares Sandspielfeld befindet. Ohne Änderung des Planungsrechts kann der Verein einen weiteren Tennisplatz anlegen, in Ergänzung zu den fünf bereits vorhandenen Plätzen.
Ausgleichsmaßnahmen
in den Böllinger Höfen
Durch seine Lage im Leinbachtal haben Belange des Umwelt- und des Naturschutzes eine besondere Bedeutung. Das Plangebiet befindet sich in bzw. in unmittelbarer Nähe zu einem Flora-Fauna-Habitat und einem Landschaftsschutzgebiet. So sind bei Realisierung der Sportanlagen im Ried Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Für diese ist eine fast 6000 Quadratmeter große Fläche nordwestlich der Böllinger Höfe in Neckargartach vorgesehen, die bereits von einem Acker in eine Wiese umgewandelt wurde. Zum Schutz der Zauneidechsen, die im Plangebiet leben, werden zwei Ausgleichshabitate am Rande der neuen Sportanlagen geschaffen. Zur Ergänzung des Gehölzbestandes im Geltungsbereich sind mindestens 15 Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Da das Gebiet sich in einem Überschwemmungsgebiet befindet, sind für bauliche Tätigkeiten und Anlagen die Belange des Hochwasserschutzes zu beachten und eine wasserrechtlich konforme Errichtung der Sportanlagen sicherzustellen.
Finanzielle Unterstützung
durch die Stadt Heilbronn
Die Kosten für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans trägt die Stadt. Zudem gewährt die Stadt Heilbronn dem SV Heilbronn am Leinbach vereinbarungsgemäß eine finanzielle Unterstützung, um sich im Zuge der Vereinsfusion für die kommenden zehn bis 20 Jahre zukunftsfähig auszurichten. Mit Ausnahme des Kleinspielfeldes liegt die Bauherrschaft für die geplanten Sportanlagen beim Verein, der hierzu die Kosten für Fachplanungen und Bauausführungen übernimmt. Das Kleinspielfeld erstellt die Stadt Heilbronn mit städtischen Mitteln.