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Bärlauch sammeln im Naturschutzgebiet Köpfertal verboten
Wegen drohender Schäden für Tiere und Pflanzen
Zum Herstellen von Pesto und Würzen von Salaten ist Bärlauch beliebt. Wer in freier Natur Blätter das Lauchgewächses sammeln möchte, darf dies im Regelfall für den persönlichen Bedarf tun. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Heilbronn weist darauf hin, dass im Naturschutzgebiet Köpfertal das Sammeln von Pflanzen jedweder Art – also auch von Bärlauch – indes verboten ist. Auch deshalb, weil das Verlassen der Wege zu Trittschäden an der Pflanzenwelt und zur Störung der Tierwelt im Schutzgebiet mit seinen vielen seltenen Arten führt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Außerhalb von Naturschutzgebieten ist das Sammeln geringer Mengen zulässig. Im Heilbronner Stadtwald ist das beispielsweise oberhalb des Schießstandes der Kreisjägervereinigung hangaufwärts in Richtung Waldheide/Donnbronner Straße möglich.
Wer gewerbsmäßig sammelt, benötigt dafür eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörde und den jeweiligen Waldeigentümer.
Bärlauch ist eine Pflanze, die bevorzugt an feuchten, schattigen Standorten in Laubwäldern wächst. Beim Sammeln sollte man darauf achten, Bärlauch nicht mit den sehr ähnlichen Blättern der Giftpflanzen Maiglöckchen und Herbst-Zeitlose zu verwechseln. Am sichersten erkennt man Bärlauch an seinem typischen Knoblauchgeruch.