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2020 gab es 22 000 Bußgeldbescheide mehr
Ordnungsamt legt Statistik zu Geschwindigkeitskontrollen vor
Genau 88 722 Fahrzeugführer wurden im Vorjahr bei Tempokontrollen in der Stadt Heilbronn geblitzt, 275 mussten ihren Führerschein abgeben. Das ist das Ergebnis der Jahresbilanz 2020 zu den städtischen Geschwindigkeitskontrollen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies eine Erhöhung um etwa 22 000 Verstöße.
Entscheidend beigetragen hat zu dieser Steigerung, dass die Stadt Heilbronn seit Februar 2020 über eine weitere stationäre Geschwindigkeitsmessanlage verfügt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Heilbronner Südstraße überwacht. Ebenso konnte der Mitte Juli 2019 angeschaffte Enforcement Trailer - ein mobiles Messgerät in Gestalt eines Anhängers - das ganze Jahr über flexibel eingesetzt werden.
„Zu schnelles Fahren und nicht angepasste Geschwindigkeit gehören nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle. „Deshalb werden wir die Kontrollen konsequent im gesamten Stadtgebiet fortsetzen“, kündigt Bürgermeisterin Agnes Christner an. Besonderes Augenmerk legt das Ordnungsamt dabei auf polizeilich ausgewiesene Unfallschwerpunkte und besondere Gefahrenstellen, zum Beispiel im Bereich von Schulwegen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen oder Seniorenheimen. Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung werden bei der Messstellenauswahl ebenfalls berücksichtigt. Rund 57 Prozent der mobilen Kontrollen wurden 2020 in Tempo 30- oder verkehrsberuhigten Bereichen vorgenommen.
32 493 Fahrzeugführer wurden bei mobilen Kontrollen, 40 621 an festinstallierten Geschwindigkeitsmessgeräten, sogenannten „Blitzersäulen“ oder „Starenkästen“, und weitere 15 608 durch den Enforcement Trailer erfasst. Bei der überwiegenden Mehrheit handelt es sich um geringfügige Tempoüberschreitungen, die mit einem Verwarnungsgeld zwischen zehn und 35 Euro geahndet wurden.
275 Temposünder waren so schnell unterwegs, dass sie sich vorübergehend von ihrem Führerschein trennen mussten - 34 weniger als im Jahr 2019. Bei einer Überschreitung innerorts ab 31 km/h bzw. außerorts ab 41 km/h muss der Führerschein für die Dauer von ein bis drei Monaten abgegeben werden. Außerdem wird ein Fahrverbot auch dann angeordnet, wenn die Geschwindigkeit zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird - egal ob innerorts oder außerorts.
Bei 2168 Fahrern, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten, führte der Tempoverstoß zu einem Punkteeintrag im Flensburger Fahreignungsregister. Ein Trend ist hier allerdings nicht zu erkennen: 2019 gab es 2105 Mal einen Punkteeintrag, im Jahr 2018 traf es dagegen 2380 Temposünder.
Ein paar Beispiele zeigen, wie sich auch im Jahr 2020 wieder einzelne Verkehrsteilnehmer besonders grob über bestehende Tempolimits hinwegsetzten:
• In der Moltkestraße, einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, wurde ein Autofahrer mit 41 km/h geblitzt.
• In der Villmatstraße, wo 30 km/h erlaubt sind, wurde ein Autofahrer mit 88 km/h gemessen.
• Statt erlaubten 40 km/h wurde auf der Allee ein Fahrer mit 95 km/h und auf der Mannheimer Straße ein Fahrer mit 100 km/h erwischt.
• Mit 133 km/h statt der erlaubten 70 km/h wurde ein Verkehrsteilnehmer auf der Neckartalstraße erfasst.
• In der Speyerer Straße ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt – hier konnte eine Überschreitung von 65 km/h festgestellt werden.
• Der höchste Verstoß des Jahres 2020 wurde auf der Oststraße geahndet. Zum Zeitpunkt der Überschreitung betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Mittlerweile sind in der Oststraße 40 km/h erlaubt. Der Fahrzeugführer raste mit einer Geschwindigkeit von 119 km/h am Messgerät vorbei. Dies entspricht einer Überschreitung von 69 km/h. Die betroffene Person wurde mit einer Geldbuße in Höhe von 1 011,50 Euro belegt und muss für drei Monate auf ihren Führerschein verzichten. Zusätzlich werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Die Regelgeldbuße bei einer Überschreitung von 61 km/h bis 70 km/h beträgt 480 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen für den Erlass und die Zustellung des Bußgeldbescheids. Zudem ist bei einer Überschreitung von mehr als dem Doppelten von Vorsatz auszugehen – in diesen Fällen wird auch die Geldbuße verdoppelt. Mögliche Voreintragungen führen ebenso zur Erhöhung der Geldbuße.