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Bürgerservice A-Z

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Bußgeldstelle

Die zentrale Bußgeldstelle ist Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Neben Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr werden auch so genannte sonstige Ordnungswidrigkeiten bearbeitet. Hierunter fallen etwa Anzeigen aus den Bereichen des allgemeinen Polizeirechts, des Gewerbe- und Lebensmittelrechts, des Abfallrechts oder des Melderechts.

Die Bußgeldstelle bearbeitet alle Anzeigen mit der Unterstützung eines landeseinheitlichen EDV-Systems mit der Folge, dass in bestimmten Abschnitten des Verfahrens die Vorgänge zum Teil automatisch vorbereitet und erledigt werden. Aus diesem Grund können konkrete Rückfragen erst beantwortet werden, wenn ein Aktenzeichen vergeben bzw. ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot, ein Zeugenfragebogen oder ein Anhörbogen versendet worden ist.

Nutzen Sie als Betroffener die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Teile Ihres Vorgangs und die Äußerung zum Tatvorwurf. Zugriff erhalten Sie mit dem Ihnen übersandten Zugangscode.