Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Online-Dienste der Kfz-Zulassungsstelle

Tipp

Achtung! Bei ausreichend Personalkapazität werden zwischen 7 Uhr und 7.30 Uhr weitere tagesaktuelle Termine angeboten, welche ausschließlich online oder am Terminal direkt in der Zulassungsstelle gebucht werden können.

Tipp

Die städtische Zulassungsstelle kann nur mit einem im Voraus vereinbarten Termin besucht werden. Termine können Sie per Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07131 56-3636 vereinbaren. Zudem stehen viele unserer Leistungen auch als Online-Dienste zur Verfügung.

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen wurden, besteht für Privatpersonen die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen, ohne dass sie zur Zulassungsstelle kommen müssen (i-Kfz).

Voraussetzung zur Nutzung der Online-Dienste:

  • Fahrzeug seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen und damit Fahrzeugpapiere sowie Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zur Identifizierung:
    • neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
    • ein Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de/) oder ein Kartenlesegerät
    • ALTERNATIV: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/elD/eAT-Authentifizierung
    • Juristische Personen benötigen ein Unternehmenskonto mit ELTER-Zertifikat

 

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:

  • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
  • sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
  • insofern das Auto derzeit finanziert oder geleast wird, benötigen Sie einen Leasingbrief. Dieser wird direkt von der Finanzierungsstelle (z.B. dem Leasingunternehmen) an die KfZ-Zulassungsstelle gesendet. Sie müssen hier nicht aktiv werden.

 

Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur: 

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

 

Folgende Onlinedienste stehen bereit:

  • ein Wunschkennzeichen reservieren (hierzu müssen keine der obenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden)
  • ein Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen
  • ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (abmelden)
  • eine Anschriftenänderung bekanntgeben
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen („H“ nur möglich, wenn dies bereits zugeteilt war)
  • eine Leasingbriefauskunft anfordern (prüfen Sie ob Ihr Leasingbrief bereits vom Leasingunternehmen an die KfZ-Zulassungsstelle gesendet wurde)

HINWEIS: Für das Wunschkennzeichen müssen keine der obenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die  Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde.  Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen. Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern und so kostenlos prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Weitere Informationen zu i-Kfz finden Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums.