Einheitlicher Ansprechpartner (EA) für Gewerbetreibende und Freiberufler
Unternehmen der Dienstleistungsbranche aus dem In- und Ausland, die sich in Heilbronn niederlassen wollen, steht ein Einheitlicher Ansprechpartner (EA) bei der Stadt Heilbronn zur Verfügung. Über diesen können Informationen eingeholt und Kontakte erfragt werden. Weiter können über den EA alle notwendigen Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten abgewickelt werden.
Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn dies gewünscht wird, die Funktion eines Verfahrenslotsen. Er sorgt dafür, dass das Anliegen zügig und kompetent bearbeitet wird und vermittelt zwischen Antragsteller und zuständiger Fachbehörde.
Selbstverständlich können sich Unternehmen auch weiterhin direkt an die zuständigen Fachbehörden wenden, bei denen auch die sachliche Entscheidungskompetenz verbleibt. Amtssprache ist in sämtlichen Fällen Deutsch.
Unternehmensgründung in einem EU-Mitgliedsstaat
Falls Sie Gewerbetreibender sind und in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen wollen, finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission Informationen zu den Einheitlichen Ansprechpartnern in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Elektronische Informationen und Verfahren
Eine Vielzahl von Informationen über die Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung Ihres Gewerbes, über zuständige Stellen und über den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken finden Sie unter www.service-bw.de, der E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen, in Baden-Württemberg.
Formeller Online-Antrag
Die elektronische Abwicklung einzelner Verfahren erfolgt über das bereits erwähnte Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (service-bw) in der Rubrik „Selbstständigkeit online“. Für das elektronische Verfahren ist eine Registrierung bzw. Anmeldung erforderlich.