Freiflächen- und Agri-PV
In Deutschland sollen gemäß Bundesklimaschutzgesetz bis 2030 80% des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Im Zuge der Energiekrise 2022/23 wurde die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten derart offensichtlich, dass eine unabhängige Energieversorgung als relevant für die öffentliche Sicherheit erkannt und folglich die heimische Erzeugung von erneuerbarer Energie ins überragende öffentliche Interesse gestellt wurde.
Erneuerbare Energien sollen solange als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden, bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral ist. Zusätzlich werden Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Städtebaurecht bevorzugt behandelt, wenn sie entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken des übergeordneten Netzes errichtet werden. Diese Privilegierung gilt für Flächen, die sich maximal 200 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt befinden.
Auch die Stadt Heilbronn hat in ihrem Klimaschutz-Masterplan Ausbauziele unter anderem für Freiflächen- und Agri-Photovoltaik beschlossen. Ausgehend davon, wieviel erneuerbare Energie zur Treibhausgasneutralität 2035 erforderlich ist und welche Flächenpotenziale grundsätzlich verfügbar wären wird darin (DS287+287a/2022) ein Bedarf von ca. 90 Megawatt konventioneller Freiflächen-PV (FPV, ca. 75-100 Hektar Fläche) sowie ca. 350 Megawatt Agri-PV (APV, je nach System 360-800 Hektar Fläche) angesetzt.
Photovoltaik ist neben der Windstromerzeugung die wichtigste Maßnahme zur Dekarbonisierung der Stromversorgung. Photovoltaik auf Freiflächen lässt sich deutlich schneller, effektiver und mit geringeren Investitionen als Dachflächen-Photovoltaik realisieren.
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Bernd Isenmann
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