Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Führerscheinumtausch

Umtausch von „Altführerscheinen“ in EU-Kartenführerschein.

Pflichtumtausch

Durch Bundesratsbeschluss sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Hintergrund ist, dass alle Führerscheine EU-weit vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden sollen. Alle Führerscheine werden dann künftig in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.

Demnach sind Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers wie folgt umzutauschen:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, erfolgt der Umtausch zeitlich gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der genannten Fristen verliert der Führerschein seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiter gültig, so dass lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von derzeit 10 Euro erhoben werden kann.

Voraussetzungen/Unterlagen

  • persönliche Antragstellung bei den Bürgerämtern
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien)
  • bisheriger Führerschein
  • wurde Ihr bisheriger Führerschein nicht von der Stadt Heilbronn ausgestellt, fordern Sie bitte bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an (dies ist telefonisch möglich) und lassen Sie diese an die Stadt Heilbronn übersenden. Bitte beachten Sie: Sollte bei Antragsstellung die Karteikartenabschrift noch nicht vorliegen, kann es zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen.

Besonderheiten/Befreiungen

  • Klasse A:
    Für die Erweiterung der beschränkten Klasse A auf eine Fahrerlaubnis für leistungsunbeschränkte Krafträder ist keine Ausbildung oder Prüfung notwendig. Es sei denn, die Erweiterung wird vor Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung beantragt. In diesem Fall ist eine praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich. Die Erweiterung muss persönlich beantragt werden.
  • Klasse T:
    Personen, die am 31.12.1998 im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 waren und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, erhalten diese Klasse auf persönlichen Antrag ohne weitere Voraussetzungen. Fristen für den Umtausch sind in diesem Fall nicht zu beachten.

Gebühren

  • 24,00 Euro

Selbstbedienungsterminal

Im Zentralen Bürgeramt kann gegen eine Gebühr von 8,- Euro ein Selbstbedienungsterminal zur digitalen Erstellung von Passbild, Unterschrift und Fingerabdrücken genutzt werden. Für Kinder und Jugendliche, die kleiner als 120 cm sind, ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet. 

Direktversand des EU-Kartenführerscheins

Die Führerscheinstelle bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von EU-Kartenführerscheinen direkt an die Wohnanschrift an. Die Bundesdruckerei sendet den Führerschein direkt nach der Produktion per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse. Die Antragsteller sparen sich die Abholung des fertigen Dokuments und profitieren gleichzeitig vom zeitlichen Vorteil der direkten Lieferung.

Im Rahmen des Direktversands kann das alte Führerscheindokument behalten werden. Es ist allerdings im Rahmen der Antragstellung nachträglich zu befristen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis ist.


Der Direktversand ist möglich bei

  • Anträgen auf Umtausch des Führerscheins, insbesondere dem Pflichtumtausch, 
  • Anträgen auf Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl/Namensänderung
  • Anträgen auf Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
  • Eintragung der Schlüsselzahlen B96, B196, B197.

Für den Direktversand fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,- Euro an.