Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Bei den sonstigen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verstöße aus Bereichen außerhalb des Straßenverkehrsrechts, z.B. Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Abfallgesetze, Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Heilbronn, Schulgesetz, Meldegesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und anderes.
Die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person wird ermittelt und erhält vor Erlass eines Bußgeldbescheides Gelegenheit zur Stellungnahme, entweder durch Anhörung vor Ort (durch Polizei oder städtischen Vollzugsdienst) oder schriftlich durch Übersendung eines Anhörungsbogens.
Äußert sich der Betroffene zu dem Tatvorwurf, entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid bzw. Verfallsbescheid gemäß § 29a OWiG erlassen wird.
Das Gesetz gibt in den Fällen der sonstigen Ordnungswidrigkeiten einen Rahmen für die Festlegung des Bußgeldbetrags vor. Das Bußgeld wird unter Würdigung be- oder entlastender Umstände und unter Einhaltung der Gleichbehandlung von gleich gelagerten Fällen im Bußgeldbescheid festgesetzt.