Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Der Vor- und / oder Familienname kann daher nur im Ausnahmefalle auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung ist daher empfehlenswert.
Den Antrag auf Änderung des Vor- und / oder Familiennamens kann bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde, für Heilbronner Bürger beim Standesamt, gestellt werden.
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