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Bürgerservice A-Z

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Gestattung für Veranstaltungen

Die Gestattung ist eine „kleine Gaststättenerlaubnis“ für Alkoholausschank bei Veranstaltungen aus vorübergehendem besonderen Anlass, z.B. bei Vereinsfesten, Straßenfesten usw. Mit der Gestattungserteilung werden je nach Erfordernis Auflagen erteilt und Betriebs- und Musikzeiten für die Veranstaltung geregelt.

Die Auflagen dienen dem Erhalt der Sicherheit und Ordnung durch den Einsatz eines Ordner- und Sicherheitsdienstes, dem Lärmschutz für die Anwohner und der Gesundheit der Gäste im Bereich der Lebensmittelhygiene.