Neuer Name, neues Wir
Was sich ab Mai für Familien ändert
Sophie Apfel und Jonas Kuchen geben sich das Ja-Wort und stehen vor einer Entscheidung, die viele Paare beschäftigt: Welchen Ehenamen möchten wir künftig tragen? Beide wollen ihre Identität bewahren – und gleichzeitig ein gemeinsames Zeichen setzen. Indes steht Sophies Freundin Julia Blume vor einer ganz anderen Herausforderung: Gemeinsam mit ihrem Freund Matthias Mohn erwartet sie das erste Kind. Der Vorname ist schon klar, doch wie soll die kleine Rosa zukünftig mit Geburtsnamen heißen? Bislang war all das gar nicht so einfach. Doch ab dem 1. Mai 2025 ändert es sich. Mit dem Inkrafttreten des reformierten Ehe- und Kindesnamenrechts gibt es mehr Möglichkeiten, den Geburts- oder Ehenamen individuell zu gestalten.
Was ändert sich konkret?
Das bisherige Namensrecht in Deutschland galt als restriktiv und wenig zeitgemäß. Die Reform bringt mehr Flexibilität – sowohl für Ehepaare als auch für Eltern und Kinder.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Ehenamenrecht
Ehenamen – jetzt auch gleichberechtigt kombinieren:
- Künftig dürfen beide Ehepartner einen Doppelnamen führen – mit oder ohne Bindestrich.
Beispiel: Aus Sophie Apfel und Jonas Kuchen kann nun „Sophie und Jonas Apfel-Kuchen“ oder „Sophie und Jonas Kuchen-Apfel“ werden. Die Varianten sind auch jeweils ohne Bindestrich möglich, also „Sophie und Jonas Apfel Kuchen“ oder „Sophie und Jonas Kuchen Apfel“
- Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich,
- den eigenen Namen beizubehalten
Beispiel: Sophie Apfel und Jonas Kuchen - oder einen der beiden Namen als gemeinsam Familiennamen zu wählen
Beispiel: Sophie und Jonas Apfel oder Sophie und Jonas Kuchen
Scheidung – was passiert mit dem Doppelnamen?
Liebe geht manchmal in die Brüche und Sophie und Jonas Kuchen-Apfel gehen zukünftig getrennte Wege. Nach der Scheidung stehen sie vor der Entscheidung: Doppelnamen behalten oder ablegen? Was sagt das Gesetz?
- Beide Partner können den Doppelnamen behalten, wenn er für sie Teil ihrer Identität geworden ist.
- Oder sie kehren einfach zum ursprünglichen Geburtsnamen zurück – auf Wunsch.
- Neu ist: Auch, wenn beide Partner bei der Ehe einen Doppelnamen gewählt haben, kann jeder selbst entscheiden, wie es nach der Scheidung weitergeht. Es besteht keine Verpflichtung zur Rückänderung oder zu einer gemeinsamen Entscheidung.
Beispiel: Sophie kann zukünftig wieder Sophie Apfel heißen und Jonas kann weiterhin Jonas Kuchen-Apfel heißen.
Geburtsnamensrecht
Kindesnamen – mehr Optionen für moderne Familien:
- Eltern können einen Doppelnamen für das Kind wählen – bisher war das nur bei einem gemeinsamen Ehenamen erlaubt, nun geht es auch, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder bei der Eheschließung ihre jeweiligen Familiennamen behalten haben. Der Doppelname darf maximal zwei Bestandteile haben und kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Beispiel: Die kleine Rosa kann zukünftig also Rosa Mohn-Blume, Rosa Blume-Mohn, Rosa Mohn Blume oder Rosa Blume Mohn heißen. - Wenn die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, ist dieser auch automatisch Familienname des Kindes – egal ob einer der beiden Familiennamen oder ein gemeinsamer Doppelname bestimmt wurde.
Beispiel: Sophie und Jonas Apfel-Kuchen bekommen den kleinen Noah, er heißt zukünftig automatisch Noah Apfel-Kuchen - Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben (da sie nicht verheiratet sind oder ihre Namen behalten haben), kann selbstverständlich auch weiterhin, ein Familienname gewählt werden
Beispiel: Rosa Blume oder Rosa Mohn
Achtung: Wenn sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen haben, nicht innerhalb eines Monats nach der Geburt auf einen Familiennamen für das Kind einigen, erhält es automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge mit Bindestrich,
Beispiel: Rosa Blume-Mohn. - Wenn ein Elternteil alleine das Sorgerecht hat (aber das andere Elternteil die Elternschaft anerkannt hat), erhält das Kind automatisch den Namen des Elternteils. Insofern das sorgeberechtigte Elternteil es möchte und das Elternteil ohne Sorgerecht zustimmt, kann das Kind auch den anderen Nachnamen oder einen Doppelnamen erhalten.
Wichtig zu wissen:
- Bei weiteren Kindern bleibt die Namenseinheit bestehen– der Doppelname des ersten Kindes gilt also auch für alle kommenden Geschwister.
- Wenn die Eltern selbst einen Doppelnamen haben, kann das Kind Doppel- oder Einzelnamen in allen denkbaren Kombinationen erhalten.
Beispiel: Lena, die Tochter von Anna Feder-Netz und Tim Spiel-Ball, könnte somit Lena Feder-Netz, Lena Spiel-Ball, Lena Feder, Lena Spiel, Lena Netz, Lena Ball, Lena Feder-Spiel, Lena Spiel-Feder, Lena Feder-Ball, Lena Ball-Feder, Lena Netz-Spiel, Lena Spiel Netz, Lena Netz-Ball oder Lena Ball-Netz heißen. Jeweils mit oder ohne Bindestrich.
Wichtig ist jedoch: Es sind stets nur zwei Familiennamen möglich. „Lena Feder-Ball-Spiel-Netz“ gibt es also nicht.
Patchwork & Regenbogenfamilien – inklusiver gedacht
Familien wachsen zusammen – auch wenn nicht alle biologisch verwandt sind. So sehen die Regelungen für Adoptiv- und Stiefeltern aus:
- Heiraten die Elternteile einer Patchworkfamilie, so können die Kinder den neuen Familiennamen (egal ob Name eines Partners oder Doppelname) bekommen. Voraussetzung: Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile und ggf. des Kindes selbst (ab fünf Jahren Mitwirkung, ab 14 Jahren Zustimmungspflicht).
Diese Einbenennung wird beim Standesamt erklärt – es ist keine Adoption notwendig.
- Wird ein Kind vom Partner adoptiert (sogenannte Stiefkindadoption oder Adoption bei gleichgeschlechtlicher Ehe), kann der Nachname angepasst werden – auf den Namen des neuen Elternteils oder einen Doppelnamen, insofern die Eltern unterschiedliche Namen tragen. Das gilt nicht nur bei Geburt, sondern auch bei späterer Annahme des Kindes.
Wichtig zu wissen:
- Auch hier wird die Namenseinheit unter Geschwistern gewahrt – auch bei späteren Anpassungen. Damit wird die Familie auch im Namen als Einheit erkennbar.
Einmalige Namensänderung
Bisher waren die Hürden für eine Namensänderung hoch: Ohne familienrechtlichen Vorgang (Heirat oder Adoption) war es kaum möglich, nachträglich den eigenen Familiennamen zu ändern. Genau das ändert sich mit dem neuen Namensrecht – und zwar grundlegend.
Ab dem 1. Mai 2025 gibt es eine neue Möglichkeit zur einmaligen namensrechtlichen Erklärung für Volljährige:
Volljährige Personen können ihren Geburtsnamen einmalig innerhalb bestimmter Grenzen neu bestimmen. Voraussetzung ist, dass sie den Familiennamen nur eines Elternteils als Geburtsnamen erhalten haben. Führten die Eltern einen Ehenamen, den kraft Gesetzes auch das – inzwischen volljährige – Kind erwarb, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. In anderen Fällen, wenn also nur zu einem Elternteil eine namensrechtliche Verbindung besteht, können volljährige Personen von dem Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln oder einen Geburtsdoppelnamen aus den Namen beider Elternteile annehmen. Hierbei ist relevant welchen Namen die Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt oder der Annahme des Kindes hatten. Wer als Kind einen Geburtsdoppelnamen erhalten hat, kann diesen auf einen eingliedrigen Namen verkürzen.
Beispiel: Der 20-jährige Luis Katz, Sohn von Karin Maus und Jürgen Katz möchten den Namen seiner Mutter Karin Maus annehmen, da er eine engere Beziehung zu ihr hat. Er trägt aber den Nachnamen seines leiblichen Vaters Jürgen Katz, zu dem kein Kontakt mehr besteht. Ab Mai 2025 kann Luis mit Einwilligung von Karin durch Erklärung gegenüber dem Standesamt deren Familiennamen Maus annehmen. Er könnte aber auch den Doppelnamen Maus Katz oder Katz Maus (auch mit Bindestrich) annehmen. Wäre Karin bereits verstorben, könnte Luis den Familiennamen Maus auch ohne ihre Einwilligung annehmen.
Wichtig: Diese Möglichkeit darf nur einmal genutzt werden, und das Standesamt prüft in jedem Fall individuell.
Warum das Ganze?
Das alte Namensrecht stammte größtenteils aus dem Jahr 1994 – und hatte nicht mehr viel mit der Vielfalt heutiger Lebens- und Familienformen zu tun. Mit der Neuregelung wird anerkannt, dass Familie heute viele Gesichter haben kann – und dass Namen ein Teil der eigenen Identität sind.
Wer ab dem 1. Mai 2025 heiratet oder ein Kind bekommt, kann die neuen Regelungen ganz einfach beim Standesamt Heilbronn in Anspruch nehmen. Die Beratung dazu erfolgt individuell – je nach Lebenssituation.
Datum: 17. April 2025