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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

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Weg frei für Umstellung des Abfuhr- und Gebührensystems

Gemeinderat beschließt Abfallwirtschaftssatzung und Gebühren für 2026

Im Heilbronner Stadtgebiet wird das Abfuhr- und Gebührensystem zum 1. Januar 2026 optimiert. In diesem Zuge werden alle Restmüll- und Biotonnen (Kleinbehälter) gegen neue Behälter mit elektronischem Chip ausgetauscht. Zudem erfolgt die Abrechnung künftig über die Grundstückseigentümer. Beim Restmüll gilt dann ein Abfuhrtarif mit standardmäßig zwölf Leerungen. Flexibel kann dieser auf bis zu 26 Leerungen aufgestockt werden. Um die sehr hohen Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung abzufedern, schafft das neue System einen Anreiz, Abfall sorgfältiger zu trennen und so die Restmüllmenge zu reduzieren. Der Gemeinderat hat die neue Abfallwirtschaftssatzung mit der neuen Gebührenkalkulation am Montag, 17. März, beschlossen.

Elektronischer Chip registriert zukünftig jede Leerung

Der elektronische Chip der neuen Behälter registriert künftig jede einzelne Leerung. Die bisher notwendigen Gebührenmarken sind deshalb künftig nicht mehr erforderlich. Schon in den nächsten Tagen werden die Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber und anschließend die Hausverwaltungen Post von den Entsorgungsbetrieben der Stadt bekommen, um die Behälter mit Chip zu bestellen, die dann ab 2026 im Einsatz sein werden.

Betroffen von der Umstellung auf das grundstücksbezogene Gebührensystem sind vor allem kleinere Mehrfamilienhäuser, in denen bisher jeder Haushalt Kunde der Entsorgungsbetriebe war und seinen eigenen Behälter hatte. Mit der Umstellung wird auch ein Anreiz gesetzt, Abfallbehälter gemeinschaftlich zu nutzen. In Mehrfamilienhäusern ab zehn Parteien wird die gemeinschaftliche Nutzung sogar verpflichtend. Ziel dabei ist, die Zahl der Behälter deutlich zu reduzieren, was wiederum Aufwand und Kosten für die beauftragten Abfuhrunternehmen und die Entsorgungsbetriebe verringert. Ein positiver Nebeneffekt: Weniger Abfallbehälter tragen zur Verschönerung des Stadtbildes bei.

In der neuen Regelgebühr für Restmüllkleinbehälter sind zwölf Leerungen enthalten. Ein-Personen-Haushalte auf dem eigenen Grundstück können eine Reduzierung auf acht Leerungen beantragen. Alle weiteren Abfuhren werden über den elektronischen Chip nur dann in Rechnung gestellt, wenn die Restmüllbehälter zur Leerung an der Straße bereitgestellt werden.

Die Bereitstellungsmöglichkeiten für Restmüll- und Bioabfallbehälter bleiben grundsätzlich unverändert. Angeboten werden auch künftig 26 Leerungstermine pro Jahr für Restmüllkleinbehälter (14-tägliche Leerung) und 36 Leerungstermine pro Jahr für Bioabfallbehälter (November bis Mai alle 14 Tage, Juni bis Oktober wöchentlich). Alle 36 Leerungstermine sind in der Jahresgebühr für Biomüll enthalten.

Abfalltrennung spart Geld

Die Neuausrichtung des Abfuhr- und Gebührensystems bringt einen Schub für die Digitalisierung der Abfallwirtschaft. Vor allem aber ermöglicht sie es den Bürgerinnen und Bürgern angesichts gestiegener und noch weiter steigender Kosten in der Abfallabfuhr und -entsorgung, insbesondere der Restmüllentsorgung, durch Abfallvermeidung und konsequente Abfalltrennung selbst Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühr zu nehmen. Denn künftig gilt: Je geringer die Restmüllmenge umso seltener muss der Restmüllbehälter zur Leerung bereitgestellt werden und umso niedriger die Gesamtgebühren. Um die Kostensteigerungen abzufedern, setzen die Entsorgungsbetriebe zudem Überschüsse aus den Vorjahren ein: rund 2,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2022 für die Abfallabfuhr.

Für einen Musterhaushalt mit vier Personen (60-Liter-Restmüllbehälter und 60-Liter-Biotonne) bedeutet das, dass er 2026 bei zwölf Leerungen des Restmüllbehälters kaum mehr zahlt als bisher, nämlich 151,20 statt 150 Euro. Jede weitere Leerung kostet 3,50 Euro, bei maximal 26 Leerungen sind dies insgesamt 200,20 Euro pro Jahr. Im Vergleich: Im Land betrug die durchschnittliche Jahresabfallgebühr eines Vier-Personen-Musterhaushalts schon 2024 rund 190 Euro.

In den Abfallgebühren enthalten sind weiterhin:
•    eine Abfuhr oder Anlieferung von Sperrmüll jährlich
•    die Nutzung der Recyclinghöfe sowie der Containerstandorte für Altglas, Alttextilien und Grünabfälle
•    die Nutzung der Blauen Tonne für Altpapier
•    die Schadstoffsammlung.

Elektronischer Chip ersetzt Gebührenmarken

Die Bestellung der neuen Abfallbehälter mit elektronischem Chip beginnt ab Ende März. Die notwendigen Informationen dazu erhalten alle Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber und im Anschluss daran die bevollmächtigten Hausverwaltungen gesondert per Post von den Entsorgungsbetrieben. Erhältlich sind für Rest- und Bioabfall 60-, 120- und 240-Liter-Behälter sowie für Restmüll zusätzlich 660- und 1100-Liter-Behälter für größere Wohnanlagen und Gewerbebetriebe. 40- und 80-Liter-Behälter entfallen. Bei der Bestellung der Restabfallbehälter für Privathaushalte ist ein Behältervolumen von fünf Liter pro Person pro Woche zugrunde zu legen. Die derzeit vorhandenen und bereits mit einem Chip ausgestatteten Restmüllgroßbehälter können weiterverwendet werden.

Die Einführung der neuen Abfallbehälter macht die bisherigen Gebührenmarken ab dem Jahr 2026 überflüssig. Grund ist der elektronische Chip, mit dem jede Leerung erfasst wird und sich künftig jeder Behälter eindeutig einem Grundstück zuordnen lässt. Der Chip wird am Fahrzeug ausgelesen. Nicht vom Chip erfasst wird der Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters. Der Datenschutz ist in höchstem Maße gewährleistet.

Auslieferung der neuen Behälter ab Herbst

Die neuen Behälter werden ab Herbst ausgeliefert, die alten Behälter zu Jahresbeginn 2026 abgeholt. Danach werden sie recycelt und zu neuen Kunststoffen verarbeitet oder in anderen Einsatzgebieten weiterverwendet. Die Grundsatzentscheidung zur Umstellung und Optimierung des Abfuhr- und Gebührensystems hat der Gemeinderat bereits im Februar vergangenen Jahres getroffen.

Umfangreiche Informationen zur Umstellung des Abfuhr- und Gebührensystems finden sich im Internet unter abfallwirtschaft.heilbronn.de/abfallsystem-2026.