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Wasserentnahme aus Gewässern in Heilbronn wird untersagt

Neckar bildet eine Ausnahme

Zum Schutz der oberirdischen Gewässer hat die Stadt Heilbronn eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist, das Ökosystem nicht durch eine zusätzliche Senkung des Wasserspiegels in den Nebengewässern des Neckars zu gefährden.

Gemäß der Allgemeinverfügung darf vorerst bis zum 30. September nicht in den Bächen, Flüssen und Seen gebadet werden und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft ist untersagt. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen sowie die Nutzung des Wassers in geringen Mengen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau sind verboten.

Hintergrund
Was bedeutet Niedrigwasser?

Durch die Trockenheit der vergangenen Monate und die hohen Lufttemperaturen, herrscht in den Nebengewässern zum Neckar innerhalb der Stadt Heilbronn eine sogenannte Niedrigwassersituation. Diese führt zu einer geringeren Wasserführung und damit weniger sauerstoffzuführenden Turbulenzen. Da bei steigenden Wassertemperaturen die Löslichkeit des Sauerstoffs im Wasser grundsätzlich bereits abnimmt, entstehen für Wassertiere und –pflanzen schwierige Bedingungen.

Viele in Fließgewässern vorkommende Lebewesen kommen durch Anpassung mit einer natürlichen Niedrigwasserführung zurecht. Kritisch wird es jedoch dann, wenn der Mensch durch Wasserentnahmen eingreift und die Situation künstlich verschärft.

In der nächsten Zeit ist nicht mit ausgiebigen Niederschlägen zu rechnen, die eine deutliche Entspannung der Situation an den Nebengewässern zum Neckar bringen können. Kurze starke Niederschläge, wie sie bei einem Sommergewitter üblicherweise auftreten, führen nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses und nicht zu einer Entspannung der Lage. Erst mit anhaltenden Niederschlägen, die auch zu einer Steigerung der Grundwasser- und Quellzuflüsse führen, kann mit einer Entspannung der Lage gerechnet werden.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen abrufbar.