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Verkauf von Feuerwerk ab 28. Dezember
Silvesterfeuerwerkskörper ausschließlich für Erwachsene
Für viele Heilbronnerinnen und Heilbronner gehört ein privates Feuerwerk traditionell zum Jahreswechsel dazu. Das Ordnungsamt weist deshalb darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II ausschließlich an Personen ab 18 Jahre und nur ab Donnerstag, 28. Dezember, bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, verkauft werden dürfen. Des Weiteren dürfen diese Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahre dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abbrennen.
Brandgefahr und Lärm
erhöhen sich
Da sich durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
Im Übrigen können unvorsichtige Feuerwerker wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.