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Verantwortungsbewusster Umgang mit Silvesterfeuerwerk

OB Harry Mergel appelliert


Feuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu. Der Einfluss auf die Luftqualität, der Lärm, die Gefahr beim Abbrennen und die Menge der verbleibenden Reste sind aber nicht unerheblich. Deshalb appelliert Oberbürgermeister Harry Mergel erneut an die Heilbronnerinnen und Heilbronner, verantwortungsbewusst mit den Feuerwerkskörpern umzugehen. „Wer zu einem entspannten Silvester beitragen möchte, sollte auf sein persönliches Feuerwerk verzichten oder sich mit Nachbarn zusammentun. Lassen Sie uns das zurückliegende Jahr 2023 fröhlich und mit Rücksicht beenden“, sagt Mergel.

Feuerwerkskörper mit der Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren und nur von Donnerstag, 28. Dezember, bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, verkauft werden. Des Weiteren dürfen diese Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abbrennen, auch nicht im Beisein von volljährigen Personen. Ein Verkauf an Minderjährige ist ebenfalls nicht zulässig.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern untersagt, da die Brandgefahr erhöht ist, und auch erheblicher Lärm verursacht wird.

Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Übrigen können unvorsichtige „Feuerwerker“ wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich.

Tipps für den ungetrübten Start ins neue Jahr

Für einen ungetrübten Start ins neue Jahr gibt die Feuerwehr Heilbronn noch folgende Hinweise:

  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern.
  • Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Sie stehen auf jedem Artikel und auf jeder Verpackung. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
  • Aus den Verpackungen nur die Mengen entnehmen, welche auch abgebrannt werden. Verpackung sofort wieder verschließen und in sicherem Bereich abstellen.
  • Raketen nur senkrecht in einer fest stehenden Flasche oder einer ähnlichen standsicheren „Abschussvorrichtung“ zünden.
  • Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Niemals auf Menschen oder Tiere werfen.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper nicht nachzünden.
  • Auf keinen Fall Böller selber herstellen. Außerdem sind Feuerwerkskörper so aufzubewahren, dass keine Selbst- oder unbeabsichtigte Zündung möglich ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in die Richtung von Häusern werfen bzw. nicht damit auf Gebäude zielen.
  • Fenster, Dachluken und Türen während der Knallerei geschlossen halten.
  • Vor Verlassen der Wohnung zum Neujahrsschießen alle Kerzen löschen.
  • Alle brennbaren Gegenstände von Balkon und Terrasse entfernen, damit sie nicht durch Feuerwerkskörper in Brand geraten können.
  • Gelbe Säcke in der Silvesternacht nicht im Freien und an Gebäuden lagern, da diese sich durch Feuerwerkskörper sehr schnell entzünden und die Flammen auf das Gebäude übergreifen können.
  • Bei einem Brand ist immer zuerst die Feuerwehr unter der Euro-Notrufnummer 112 zu alarmieren, auch wenn das Feuer bereits gelöscht zu sein scheint. Besser die Feuerwehr rückt zur Kontrolle eines gelöschten Brandes aus, als später einen Wohnungsbrand bekämpfen zu müssen. Erst dann sollte mit eigenen Mitteln versucht werden, den Brand zu löschen - allerdings ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
  • Damit die Funken auch wirklich nur im Freien sprühen, sollte zur Partydekoration ausschließlich schwerentflammbares Material verwendet werden, das meist mit „schwerentflammbar“ bzw. „B1“ gekennzeichnet ist.