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Tempo 40 wird zum Lärmschutz beibehalten

Langsamer bedeutet leiser und sicherer

Auch nach der Aufhebung der Umweltzone in Heilbronn zum 1. Januar 2024 gilt auf den meisten Hauptverkehrsstraßen weiterhin Tempo 40. Damit trägt die Stadt Heilbronn insbesondere dem Lärmschutz der Anliegerinnen und Anlieger Rechnung. Außerdem erhöht es die Verkehrssicherheit.

Mit der Aufhebung der Umweltzone in Heilbronn durch das Regierungspräsidium Stuttgart stand auch die Aufhebung von Tempo 40 im Raum, wo dieses aus Gründen der Luftreinhaltung eingeführt worden war. Ein von der Stadt Heilbronn in Auftrag gegebenes Schallgutachten bestätigte jedoch, dass die Lärmbelastung in allen Straßen, für die dies gilt, so hoch ist, dass eine Anordnung von Tempo 40 zum Lärmschutz gerechtfertigt ist. Daher werden nur die Schilder „Luftreinhaltung“ durch „Lärmschutz“ ausgetauscht, die Geschwindigkeitsbegrenzung aber wird bei Tempo 40 belassen.

Der Tausch der 160 Schilder erfolgt voraussichtlich Ende Januar. Erst bis dahin können die Schilder geliefert werden. Betroffen sind: Mannheimer und Weinsberger Straße, Oststraße, Südstraße, Wilhelmstraße, Urbanstraße, Wollhausstraße, Karlsruher Straße, Weststraße, Bahnhofstraße, Paul- Göbel- Straße, Burenstraße, Orthstraße, Neckarsulmer Straße, Paulinenstraße, Schaeuffelenstraße, Europaplatz, Allee, Am Wollhaus und Karlstraße.

In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen gelten 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts als kritische Schwellenwerte, ab denen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen sind. 
 

Foto: Stadt Heilbronn